Was ist Genehmigungsfähigkeit?
Ist das Vorhaben genehmigungspflichtig, so ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob es auch genehmigungsfähig ist. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig, wenn ihm keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Welche Arten von Baugenehmigungen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Baugenehmigung: den Vorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018), die Teilbaugenehmigung (§ 76 BauO NRW 2018), die Typengenehmigung (§ 66 Abs. 1–3 BauO NRW 2018) und die Ausführungsgenehmigung (§ 78 BauO NRW 2018).
Was ist ein Baugenehmigungsverfahren?
Wer bauen will, muss sein Baugesuch mit den notwendigen Planunterlagen bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Im Genehmigungsverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft. Um die Einhaltung aller Vorschriften muss sich der Bauherr kümmern.
Was ist alles genehmigungspflichtig?
Diese können unterschiedlich sein, wodurch die Frage nach der Genehmigungspflicht von Bauvorhaben nicht pauschal beantwortet werden kann. Grundsätzlich können neben Neubauten auch Änderungen an Bestandsgebäuden sowie Anbauten oder das Errichten von Carports und Gartenhäusern genehmigungspflichtig sein.
Wann ist eine bauliche Anlage genehmigungspflichtig?
Die bauliche Anlage ist genehmigungsfähig, wenn sie öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht, die im baurechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Dies beinhaltet die Frage des den Bauaufsichtsbehörden obliegenden Prüfprogrammes und den damit gestellten materiellen Anforderungen.
Was steht in einer Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung wird in der Regel schriftlich mit dem Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde oder Gemeinde eingereicht. Im Anschluss an den Bauantrag wird das Genehmigungsverfahren durchgeführt. Dabei prüft die Behörde, ob die Bauplanung mit den örtlichen und allgemeinen gesetzlichen Vorgaben in Einklang steht.