Was ist im Strafrecht geregelt?
Das Strafrecht im engeren Sinn regelt, was als strafbar gilt und welche Rechtsfolgen Verstöße gegen Strafnormen haben. Es ist im Kern im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, hat sich damit aber noch nicht strafbar gemacht.
Warum gibt es Strafen?
Das Strafrecht verfolgt sowohl eine repressive als auch eine präventive Funktion. Zum einen dienen Strafen der Vergeltung von Rechtsverletzungen (repressive Funktion), zum anderen sollen sie auch zur Verhütung zukünftiger Straftaten beitragen (präventive Funktion), durch Abschreckung und durch „Besserung“ des Täters.
Was behandelt das Strafrecht?
Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten.
Was ist das Strafrecht?
Das Strafrecht beinhaltet jene Rechtsnormen des StGBs, die bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen der Bürger verbieten und unter Strafe stellen. Ziel dieses Rechtsbereiches ist der Schutz der Bürger und ihrer angeschlossenen Rechtsgüter sowie die Sicherung der sozialen Werte des Staates.
Was ist das Ziel und Zweck des Strafrechts?
Allgemeiner Teil Überblick Ziel und Zweck des Strafrechts Ziel und Zweck von Strafe Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz Schuldprinzip Strafrechtliche Handlungslehren Vorsätzliche Begehungsdelikte
Was sind die Hauptzwecke des Strafrechts?
Als das sind der Schutz des Lebens, die körperliche Unversehrtheit, die Ehre und Würde und der Schutz von Vermögen. Ein Hauptzweck des Strafrechts findet sich in seiner Aufgabe die Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, also seine eigene strafrechtlich geregelte Struktur.
Was ist das geltende Strafrecht Deutschlands?
Das geltende Strafrecht Deutschlands vereint die drei verschiedenen Aspekte zum Sinn und Zweck der Strafe, die sich aus den sogenannten Straftheorien herleiten. Dies wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch als Vereinigungstheorie bezeichnet.