Was ist individuelles und kollektives Arbeitsrecht?

Was ist individuelles und kollektives Arbeitsrecht?

Zu unterscheiden sind Individualarbeitsrecht (befasst sich mit dem Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Kollektivarbeitsrecht (befasst sich mit Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen, Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).

Was wird unter dem individuellen Arbeitsrecht verstanden?

Unter das Individualarbeitsrecht fallen alle Rechtsvorschriften, die individuelle Rechtsbeziehungen zwischen der arbeitnehmenden und der arbeitgebenden Seite regeln. Dazu zählen beispielsweise die im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

Was ist ein individuelles Arbeitsrecht?

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Wesentliche Grundlagen dieser Beziehung sind der zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag, ggf. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und / oder zwingende gesetzliche Vorschriften.

Was versteht man unter dem Arbeitsrecht?

Arbeitsrecht ist der Teil der Zivilrechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen) und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite regelt.

Was ist ein tarifvertragsrecht?

Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern. Dazu gehören Arbeitsbedingungen wie etwa Löhne, Gehälter, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch.

Welche Gesetze gehören zum Individualarbeitsrecht?

Individualarbeitsrecht

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Auszug.
  • Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – Auszug.
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Auszug.
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Auszug.

Was wird im individuellen Arbeitsrecht geregelt?

Das Arbeitsrecht wird in das individuelle und kollektive Recht eingeteilt. Das individuelle Arbeitsrecht regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der persönliche Geltungsbereich umfasst Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Welche Rechtsgrundlagen zählen zum individuellen Arbeitsrecht?

Zum Individualarbeitsrecht gehören das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitnehmerschutzrecht. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht und das Betriebsverfassungsrecht.

Was bezeichnet man als individualrecht?

Der Ausdruck Individualrecht (Jura singulorum) bezeichnet in der Moral- und Rechtsphilosophie ein Recht, das einem Individuum zukommt. in den Artikel 1 bis 19 des deutschen Grundgesetzes formulierten Rechte, aber auch durch sonstige gesetzliche Regelungen einklagbaren Rechte wie etwa Rentenansprüche.

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