Was ist kassenleistung?

Was ist kassenleistung?

Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse übernehmen muss, was medizinisch notwendig ist. Welche Kassenleistungen von unserem Gesetzgeber festgelegt sind, sehen Sie nachfolgend.

Welche Medikamente werden von der Krankenkasse bezahlt?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel – also für Medikamente, die in einer Apotheke nur mit einem ärztlichen Rezept erhältlich sind. Hingegen müssen Versicherte Arzneimittel, die ohne Rezept in einer Apotheke erhältlich sind, selbst bezahlen.

Was zahlt die Krankenkasse beim Hautarzt?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die medizinische Behandlung beim Hautarzt sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel abzüglich der Zuzahlung. Kosmetische Pflegeprodukte und Kosmetikbehandlungen werden nicht erstattet.

Welche Augenuntersuchungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Glaukom-Früherkennung, wenn ein begründeter Krankheitsverdacht auf ein Glaukom besteht oder bei bestimmten Risikofaktoren (z.B. bestehender Diabetes oder dauerhafte Kortisoneinnahme). Eine Nachfrage beim Arzt oder bei der Krankenkasse lohnt sich also.

Welche Medikamente werden von der Krankenkasse nicht bezahlt?

Rezeptfreie Arzneimittel werden in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet. Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel und Arzneimittel gegen Reisekrankheit können darüber hinaus nicht von den Krankenassen erstattet werden.

Wann werden Medikamente von der Krankenkasse bezahlt?

Die Krankenkasse zahlt ein Arzneimittel, wenn dessen Wirkung und Sicherheit geprüft sind und es daraufhin als Arzneimittel zugelassen wurde. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Medikament in seinen Leistungskatalog aufgenommen hat.

Wie viel kostet eine Untersuchung beim Hautarzt?

Kosten. Wer seine Haut ohne konkreten Anlass häufiger vorsorglich untersuchen lassen will, muss dafür rund 40 Euro zahlen, für eine Videodokumentation mindestens 60 Euro. Für den Einsatz des Auflichtmikroskops verlangen Dermatologen 30 Euro und mehr.

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