Was ist Mediation im gerichtlichen Verfahren?
Mediation im gerichtlichen Verfahren – gerichtsnahe Mediation. Das Mediationsverfahren ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Somit wird es zumeist dann in Betracht kommen, bevor es zu einem Prozess kommt.
Wie kann eine gerichtsnahe Mediation zugeführt werden?
Ein Prozess kann jedoch auch noch nach Klageerhebung der Mediation zugeführt werden. Das Gerichtsverfahren wird vor dem Angebot eine gerichtsnahe Mediation durchzuführen, in aller Regel von Angriff und Verteidigung geprägt sein.
Was hat die Mediation mit der Rechtslage zu tun?
Gegenüber einem auf die Bewertung der Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren hat die Mediation mithin den Vorteil, dass die Betroffenen selbst viel besser etwaige ökonomische oder persönliche Gesichtspunkte berücksichtigen und so die bestmögliche Lösung mit einem Maximum an Akzeptanz vereinbaren können.
Wie ist die Mediation geregelt?
Zu unterscheiden ist die Mediation insoweit von dem gerichtlichen, notariellen oder anwaltlichen Verständnis der Aufgabe der Vermittlung. So ist zum Beispiel in § 165 FamFG die Vermittlung durch das Gericht bei Konflikten um das Umgangsrecht mit Kindern geregelt.
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Wie geht es bei der telefonischen Mediation?
Bei der telefonischen Mediation ruft der Mediator abwechselnd die Konfliktparteien an und vermittelt. So kann in den allermeisten Fällen ein Streit bereits schon am Telefon beigelegt werden. Es wird ermittelt, was den Beteiligten wirklich wichtig ist. Überraschungen sind hier nicht selten.
Was sind die Kosten für die Mediation?
Für die Mediation stehen grundsätzlich pro Versicherungsfall € 4.500,- an Kosten zur Verfügung. In Fällen der Co-Mediation € 6.500,- und im ARAG web@ktiv® € 2.000,- je Mediation – für alle innerhalb eines Kalenderjahres eingetretenen Mediationen maximal € 4.000,- . Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Warum ist eine Mediation günstiger als ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang?
Pauschal gesagt, ist eine Mediation viel günstiger als ein langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Die Kosten hängen davon ab, wie komplex der Streitfall ist. Mediatoren berechnen ihr Honorar in der Regel nach Stundensätzen, für die es allerdings keinen festen Rahmen gibt.
Wie wird die Mediation wieder aufgenommen?
Mit dem Abschluss der Mediation wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen: Führte die Mediation zu einer Einigung, so wird die Vereinbarung entweder als Vergleich in den Prozess eingebracht, die Klage zurückgenommen oder das Verfahren für erledigt erklärt.
Was ist das Mediationsverfahren?
Das Mediationsverfahren ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Somit wird es zumeist dann in Betracht kommen, bevor es zu einem Prozess kommt.
Wie ist die Mediation in Deutschland geregelt?
Eigentlich ist die Mediation ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren. Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland aber auch die sog. gerichtsinterne Mediation. Seit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes 2012 ist sie in § 278 Abs. 5 ZPO geregelt und wird nunmehr auch als Güterichterverfahren bezeichnet.
Was sind Grundlagen für die Durchführung einer Mediation?
Weitere Grundlagen für die Durchführung einer Mediation sind: Eine strenge Verschwiegenheit der Mediatorin oder des Mediators über die erlangten Kenntnisse gegenüber jedermann ist gefordert. Die Freiwilligkeit bedeutet das Recht aller Beteiligten, eine Mediation zu beginnen, aber auch jederzeit abbrechen zu können.
Wie ist die Planung eines Mediationsverfahrens vorzunehmen?
Bei der Planung eines Mediationsverfahrens ist vorerst eine Trennung in Struktur und Technik vorzunehmen. Bestimmend für die Qualität des Verfahrens sind die Fähigkeiten des Mediators Kommunikationsmuster der Parteien zu erkennen, die Vermittlung seiner „Allparteilichkeit“ und Neutralität.