Was ist mit dem Begriff Gewaltenteilung gemeint?
Unter der horizontalen Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der Macht im Staat auf die drei Bereiche Legislative, Exekutive und Judikative, die voneinander funktional getrennt sind, aber gegenseitig kooperieren.
Wer bildet die Judikative?
Neben der Legislative und der Exekutive steht die rechtsprechende Gewalt, die Judikative. Die Judikative ist Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Warum spricht man von einer Gewaltenverschränkung?
Bei der Gewaltenverschränkung stehen die drei Gewalten Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung im Vordergrund. Sie werden in einem Staat zwar durch getrennte Organe ausgeübt, es bestehen jedoch Überschneidungen und gegenseitige Einflussnahme zwischen den Gewalten.
Ist die Rechtsanwendung aufgrund verfassungsmäßiger Gesetze ergangen?
Entscheidend ist, ob die angegriffenen Hoheitsakte aufgrund verfassungsmäßiger Gesetze ergangen und ob die Grundrechte bei Anwendung dieser Gesetze beachtet worden sind. Fehler bei der Rechtsanwendung, die keinen spezifischen Bezug zu den Grundrechten haben, führen daher nicht zum Erfolg der Verfassungsbeschwerde.
Wie können Verfassungsbeschwerden erhoben werden?
Die Verfassungsbeschwerde. Verfassungsbeschwerden können nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG von jedem mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem Grundrecht verletzt worden zu sein. Diese Verletzung kann zum Beispiel durch einen Verwaltungsakt oder ein Gerichtsurteil erfolgen.
Wie können Änderungsanträge eingereicht werden?
In der Ausschussphase können Änderungsanträge nur von einem ordentlichen oder einem stellvertretenden Mitglied des betreffenden Ausschusses eingereicht werden, während Änderungsanträge im Plenum von dem federführenden Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 36 MdEP (ein Zwanzigstel der Mitglieder des Parlaments) eingereicht werden müssen.
Wann muss die Verfassungsbeschwerde angenommen werden?
Die Verfassungsbeschwerde muss vom Bundesverfassungsgericht angenommen werden, wenn sie grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat oder wenn dies zur Durchsetzung eigener verfassungsmäßiger Rechte des Beschwerdeführers oder der Beschwerdeführerin angezeigt ist.