Was ist mit dem Unterhalt abgedeckt?
Was ist im Kindesunterhalt abgedeckt? Der Kindesunterhalt deckt den gesamten Bedarf des Kindes ab. Deshalb beinhaltet der Kindesunterhalt auch die Wohnkosten. Sonder- oder Mehrbedarf muss gesondert geltend gemacht werden, wenn er anfällt und angemessen ist.
Was fällt alles unter Mehrbedarf?
Ein sogenannter Mehrbedarf liegt vor bei regelmäßig anfallenden Kosten, die die üblichen Kosten zum Lebensbedarf übersteigen und deshalb nicht von den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle erfasst sind. Es handelt sich demnach um andauernde Mehrausgaben, die zum Lebensbedarf des Kindes gehören.
Was ist mit den alimenten abgedeckt?
Laut Gesetz sind die Alimente für das Kindeswohl zu nutzen und zur Deckung der Kosten für Nahrung, Kleidung, Bildung, Wohnen, Urlaub, sowie Kultur- und Freizeitaktivitäten zu verwenden.
Ist ein Fahrrad sonderbedarf?
Am Anfang ist es die Babyausstattung, danach wird es teurer: Kindergartengebühr, Schulsachen, Kleidung für besondere Anlässe, das neue Fahrrad, die Kommunion, Brille, Kontaktlinsen etc. Anders formuliert: Nach dem Gesetz muss der Vater nur bei unregelmäßig anfallendem, außergewöhnlich hohem Bedarf Geld dazulegen.
Was muss ich als Vater alles zahlen?
Für die Kosten für die Verpflegung des Kindes einschließlich seiner Kleidung kommen beide Elternteile auf. Lebt das Kind bei der Mutter, bietet sie ihm freie Kost und Logis. Der getrenntlebende Vater übernimmt die Barunterhaltspflicht. Seine Unterhaltskosten decken anteilig alle wichtigen Anschaffungen für das Kind.
Sind Kosten für Klassenfahrten im Unterhalt enthalten?
Was gehört zum Sonderbedarf bei Kindesunterhalt? Was als Sonderbedarf zählt wird meist individuell beurteilt. Dinge wie Arztrechnungen, Betreuungskosten, Kosten für allergiebedingte Einrichtung, Klassenfahrten oder Zahnarztkosten werden in der Regel als Sonderbedarf gewertet.
Wird Unterhalt auf kindergartenbeitrag angerechnet?
Die Düsseldorfer Tabelle zum Unterhaltsrecht kennt man, doch nun heißt es, dass Gebühren für Kindergarten nicht mit den Unterhaltszahlungen der Düsseldorfer Tabelle abgegolten sind und einen Mehrbedarf darstellen. Damit sind Aufwendungen für den Kindergartenbesuch zusätzlich zum Kindesunterhalt zu leisten.