Was ist mit der Bürgerkarte möglich?
Mit der Bürgerkarte ist es möglich Amtswege online zu erledigen. So ist zum Beispiel ein Zugang zu Finanz Online für die Arbeitnehmerveranlagung (“Steuerausgleich”) möglich, eine Versicherungsdatenabfrage oder die Beantragung von Pension und Kindergeld. Amtsgänge sind auch günstiger, weil 40 Prozent weniger an Gebühren bezahlt werden muss.
Ist die Bürgerkarte eine elektronische Unterschrift?
Die Bürgerkarte ist Ihre rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Die Bürgerkarte ist auch Ihr virtueller Ausweis, mit dem Sie Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben können. Die Verwendung der Bürgerkarte ist kostenlos.
Wie kann ich ihre Bürgerkarte nachweisen?
Mit der Bürgerkarte können Sie einfach, schnell und kostenlos Ihre Identität im Internet nachweisen. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift nutzen Sie die Bürgerkarte wie Ihren Reisepass oder Ihren Führerschein. Dafür verwenden Sie Ihre e-card und benötigen ein Kartenlesegerät.
Wie lange ist die Bürgerkarte aktiviert?
Auch die davor ausgegebenen e-cards können seit 31.12.2019 nicht mehr als Bürgerkarte aktiviert werden. Bereits als Bürgerkarte aktivierte e-cards behalten bis zum Auslaufen oder Widerruf des Signatur-Zertifikats bzw. bis zu allfälligem Austausch der Karte ihre Gültigkeit.
Ist eine erleichterte Einbürgerung möglich?
Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede. Wer erfüllt die Bedingungen?
Welche Voraussetzungen sind erforderlich zur Einbürgerung?
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig. Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich.
Ist eine Einbürgerung aus dem Ausland vorteilhaft?
Eine Einbürgerung aus dem Ausland liegt im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes. Das Bundesverwaltungsamt prüft, ob es für Deutschland vorteilhaft ist, Sie ausnahmsweise trotz Ihres Wohnsitzes im Ausland, einzubürgern. Einen Anspruch auf Einbürgerung gibt es nicht.