Was ist mit Sorgfalt gemeint?
Sorgfalt ist in der Umgangssprache die Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit beim Handeln und in der Rechtswissenschaft die Rechtspflicht von Rechtssubjekten, sich nach den Rechtsnormen zu verhalten. Gegensatz ist die Sorglosigkeit.
Was ist die eigene Sorgfaltspflicht?
Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers: Diese umfasst alle Vorkehrungen zum Schutze von Leben und Gesundheit seiner Arbeitnehmer, bei der Regelung seines Geschäftsbetriebs, z.B. Instandhaltung der Geschäftsräume und Unfallverhütung.
Welcher Sorgfaltsmaßstab wird bei der Fahrlässigkeit angewendet?
Im Zivilrecht hat der Schuldner gemäß § 276 BGB grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dabei gilt anders als im Strafrecht ein objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab.
Was ist eine Sorgfaltspflicht?
Sorgfaltspflicht. bedeutet die Verpflichtung, die aus einem konkreten Verhalten oder Geschehen erwachsende Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten, also entweder die gefährliche Handlung zu unterlassen oder sie zumindest nur unter ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen zu unternehmen (z.B. vertragliche
Was bedeutet Sorgfalt in juristischem Sinne?
Sorgfalt in juristischem Sinne bedeutet die Rechtspflicht von Personen, sich nach den Rechtsnormen zu richten. Diese Definition ist eng mit den Begriffen Sorgfaltspflichtverletzung und Fahrlässigkeit verbunden.
Warum kommt der Begriff der Sorgfalt häufig vor?
In Gesetzen kommt der Begriff der Sorgfalt sehr häufig vor, doch bieten sie keine Legaldefinition an. Daher handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Das BGB und das GwG erwähnen die Sorgfalt jeweils 24 Mal, im HGB, AktG und KWG ist sie ebenfalls oft vertreten.
Was ist eine Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten?
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten ( § 277 BGB) befreit nicht von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit. Es ist eine Sorgfalt erforderlich, die jedem ordentlichen Menschen obliegt, um Schaden von sich abzuwehren.