Was ist pauschaler Auslagenersatz?
Auslagenersatz ist die Rückerstattung von Beträgen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt hat. Er ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt und muss zusätzlich gezahlt werden. Bei Einzelnachweis ist der Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG, R 3.50 LStR 2015) stets steuer- und sozialversicherungsfrei.
Sind Spesen mehrwertsteuerpflichtig?
Dabei gilt zu beachten, dass auch Spesen der Mehrwertsteuer unterliegen. Mit der Mehrwertsteuer werden nämlich gegen Entgelt erbrachte Leistungen, welche von steuerpflichtigen Personen in der Schweiz erbracht werden, besteuert. 21 MWSTG hingegen regelt, welche Leistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
Werden Auslagen versteuert?
Die Auslagen (Nebenleistung) werden immer genauso behandelt, wie die Hauptleistung. Unterliegt die Hauptleistung 7 oder 19% Umsatzsteuer, dann müssen auch auf die Auslagen 7 oder 19% Umsatzsteuer berechnet werden. Ist die Hauptleistung umsatzsteuerbefreit, dann sind es auch die Auslagen.
Was ist beim Auslagenersatz zu beachten?
Lohnsteuerlich setzt ein Auslagenersatz voraus, dass der Arbeitnehmer Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers tätigt und diese von ihm ersetzt werden. Zudem darf kein oder nur ein sehr geringes eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Ausgaben bestehen; sie dürfen ihn nicht bereichern.
Was gehört zum Auslagenersatz komplementär GmbH?
KG als Komplementär-GmbH tätig ist. Die Komplementär-GmbH muss Auslagenersatz für alle Kosten, Haftungsvergütung und, sofern sie das Stammkapital an die GmbH & Co. KG ausgeliehen hat, eine Verzinsung erhalten. Eine Geschäftsführungs-Vergütung ist hingegen gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Wie werden Spesen verrechnet?
Jeder dienstlich Reisende, der seinem Heimatort mehr als 8 bzw. 24 Stunden fernbleibt, hat einen Anspruch auf Spesen. Bei einer Abwesenheit von 8-24 Stunden steht ihm in Deutschland der kleine Spesensatz von € 14 zu. Beträgt die Abwesenheit mehr als 24 Stunden, erhöht sich der Betrag auf € 28 (großer Spesensatz).
Was sind Kundenspesen?
Hierbei werden die Spesen als Produktionskosten der eigenen Leistung eingeordnet, es handelt sich also um Inputfaktoren für die eigene Dienstleistungserstellung, die meist in der Kundenrechnung gesondert ausgewiesen werden. Bei einem Berater sind dies Reisespesen, auswärtige Verpflegung, Hotelkosten, usw.