FAQ

Was ist Pfandbar in der Insolvenz?

Was ist Pfändbar in der Insolvenz?

Was darf, kann und wird gepfändet? Die Einleitung der Privatinsolvenz hat zur Folge, dass nicht nur der pfändbare Teil des Gehalts der Pfändung unterliegt, sondern auch Sach- und Vermögenswerte. Auch alle für den Haushalt und den persönlichen Gebrauch notwendigen Gegenstände sind vor der Pfändung geschützt.

Wie hoch ist die pfändungsgrenze bei Privatinsolvenz?

Um die Pfändungstabelle für den Privatinsolvenz-Selbstbehalt richtig zu verstehen, sollten Sie zunächst Folgendes wissen: Die allgemeine Pfändungsgrenze liegt derzeit (Stand: 2018) bei 1139,99 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag in jedem Fall Ihr Einkommen behalten dürfen.

Was ist bei einer Privatinsolvenz nicht Pfändbar?

Welche Bezüge unpfändbar sind und damit nicht als pfändbare Einkommen bei einer Privatinsolvenz gelten, regelt § 850a ZPO. Dazu gehören zum Beispiel die Überstundenvergütung (zur Hälfte), Weihnachtsgeld (zur Hälfte, höchstens 500 Euro), Urlaubsgeld oder Spesen.

Kann man Privatinsolvenz erben?

Im Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) kann der Schuldner unverhofft zu einer Erbschaft kommen. Zunächst einmal gilt: niemand muss etwas erben. Jedermann, auch ein Insolvenzschuldner, darf das Erbe und den Pflichtteil nicht antreten. Der Insolvenzverwalter darf Schuldner nicht dazu zwingen, das Erbe anzutreten.

Was passiert wenn man während der Privatinsolvenz erbt?

Was passiert, wenn ich während der Insolvenzeröffnung erbe? Tritt der Erbfall während der Insolvenzeröffnung ein, so fällt das gesamt Erbe in die Insolvenzmasse. Sie können also nicht frei darüber verfügen, sondern müssen es an den Insolvenzverwalter abgeben. Beachten Sie, dass Sie das Erbe nicht verschweigen dürfen.

Ist der Ehepartner in Insolvenz?

Etwas anderes gilt dann, wenn der Ehepartner, von dem die Zustimmung begehrt wird, sich in Insolvenz befindet. Hier ist der Anspruch auf Zustimmung nicht gegen den anderen Ehepartner, sondern gegen den Insolvenzverwalter des insolventen Ehegatten zu richten ( Entscheidung des BGH, Az.: IX ZR 8/06, FamRZ 2007, S. 1320 ).

Ist der Ehepartner von der Privatinsolvenz betroffen?

Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht. Liegt das Einkommen des nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Ehegatten über der Pfändungsgrenze, so kann das Insolvenzgericht ihn verpflichten, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Ist das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners Gegenstand der Insolvenzmasse?

Das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners ist nicht Gegenstand der Insolvenzmasse. Wenn sich die Ehepartner auf den vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft geeignet haben, sieht die Gesetzeslage anders aus. Bei dieser Form der Ehe werden die Vermögen der Partner grundsätzlich als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet.

Ist eine gemeinsame Privatinsolvenz möglich?

Eine gemeinsame Privatinsolvenz für Eheleute gibt es nicht. Jeder muss das Verfahren für sich selbst durchlaufen. Dementsprechend hat bei der Privatinsolvenz ein Ehepaar keinen gemeinsamen Selbstbehalt. Allerdings kann der Freibetrag erhöht werden, wenn der Schuldner seinem Ehepartner zu Unterhalt verpflichtet ist.

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