Was ist SDS Aufnahme?
„SDS“ ist die Abkürzung für „Special Direct System“ und ein vom deutschen Werkzeughersteller Bosch entwickeltes Spannsystem für Elektrowerkzeuge. Es ermöglicht einen schnellen und werkzeuglosen Wechsel der Einsatzwerkzeuge (z.B. Bohrer oder Meißel).
Was ist SDS Max 9?
Der SDS max-9 BreakThrough-Bohrer ist ideal für das Bohren großer und tiefer Löcher in Beton. Der Bohrer ist für Durchbrüche mit Durchmessern zwischen 45 und 80 mm in Beton, Mauerwerk und Kalksandstein vorgesehen, z. B. für die Befestigung von Kabeln und Rohren im Außenbereich.
Für was braucht man ein Sicherheitsdatenblatt?
Sie müssen ein Sicherheitsdatenblatt erstellen, wenn Sie als Hersteller, Formulierer oder Importeur einen Stoff oder Gemisch an einen nachgeschalteten Anwender liefern und wenn mindestens eins der folgenden Kriterien gilt: der Stoff ist in der Kandidatenliste für zulassungspflichtige Stoffe gelistet ist (Art.
Was sind die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt?
Die Anforderungen an das Format und den Inhalt des Sicherheitsdatenblatts sind in Anhang II der Verordnung 1907/2006/EG (derzeit: Verordnung (EU) 2015/830) enthalten. In jedem Fall, wenn wir über ein Sicherheitsdatenblatt sprechen, meinen wir ein Dokument, das alle Form- und Inhaltselemente enthält, die in den relevanten Gesetzen definiert sind.
Welche Abschnitte muss das Sicherheitsdatenblatt enthalten?
Das Sicherheitsdatenblatt muss die folgenden 16 Abschnitte und zusätzlich die ebenfalls ausgeführten Unterabschnitte enthalten, mit Ausnahmen von Abschnitt 3, wo je nach Fall Unterabschnitt 3.1 oder 3.2 enthalten sein muss. 1.1. Produktidentifikator 1.2.
Wann muss ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden?
Ein Sicherheitsdatenblatt muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden Wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt. Wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist.
Wie ist die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern geregelt?
Seit dem 1. Juni 2007 ist die Erstellung, Weitergabe und Aufbewahrung von Sicherheitsdatenblättern für alle EU-Mitgliedstaaten in der REACH -Verordnung unter Titel IV – Information in der Lieferkette verankert. Der Inhalt des Sicherheitsdatenblattes ist im Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 detailliert geregelt.