Was ist unter Erwerbsfähigkeit zu verstehen?
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außer- stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Wer gilt als nicht erwerbsfähig?
Als grundsätzlich nicht erwerbsfähig und damit anspruchsberechtigt gelten: Kinder unter 15 Jahren. Bezieher von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (nur bei vorübergehender Erwerbsminderung!)
Was heißt Leistungsberechtigter?
Leistungsberechtigte sind Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Der Begriff „Hilfebedürftige“ wurde wegen der damit verbundenen Stigmatisierung aufgegeben. Gleichwohl ist Hilfebedürftigkeit als auch die Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch.
Was ist eine erwerbsfähige Person?
Er bezeichnet alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz im Bundesgebiet haben und erwerbstätig sind oder eine Erwerbstätigkeit suchen, also erwerbslos sind – unabhängig davon, ob sie arbeitslos gemeldet sind oder nicht.
Was bedeutet eingeschränkt erwerbsfähig?
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).
Wer ist erwerbsfähig Alter?
Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze nach § 7a SGB II (seit 2012 gestaffelter Anstieg von 65 auf 67 Jahre). Leistungsberechtigte müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II?
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind. Personen, die nicht erwerbsfähig, aber leistungsbe- rechtigt sind, können Sozialgeld erhalten. Bei der Berechnung der Leistungen wird die sogenann- te Bedarfsgemeinschaft betrachtet.
Wer ist berechtigt für SGB 12?
Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen, die eine Altersgrenze (65 Jahre oder älter) erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und für ihren Lebensunterhalt dauerhaft nicht selbst aufkommen können.