Was ist vereinfachte Insolvenz?
Das vereinfachte Insolvenzverfahren erfolgt nur bei der Einleitung der Privatinsolvenz. Es bedeute in Prinzip, dass Ihr vorhandenes pfändbares Einkommen, nach Abzug der Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten, an die Forderungsinhaber verteilt wird. Wenn Sie kein pfändbares Einkommen erzielen kann der Treuhänder auch nichts verteilen.
Was ist die gesetzliche Definition des Insolvenzverfahrens?
Die gesetzliche Definition findet sich in § 35 Abs. 1 InsO. Dort heißt es: Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
Was ist eine Stundung in einem Insolvenzverfahren?
In der Regel sind diese nur ein Bruchteil der Gesamtschulden und nichts tun wird unangenehmer und oft auch teurer. Insolvenz = Die Stundung der Verfahrenskosten, Umfang und Dauer der Stundung. Für die Verfahrenskosten (Gerichtskosten) des Insolvenzverfahrens, kann eine Stundung beantragt werden.
Wie setzt sich die Insolvenzmasse zusammen?
Die Insolvenzmasse setzt sich laut § 35 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) aus dem gesamten pfändbaren Vermögen des Schuldners zusammen.
Kann die private Insolvenz eröffnet werden?
Die private Insolvenz kann erst eröffnet werden, wenn eine zuvor versuchte außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, der Schuldenbereinigungsplan scheitert (§ 305 Absatz 1 InsO). Bei der Regelinsolvenz besteht diese Voraussetzung nicht.
Wie kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Ein Insolvenzantrag kann entweder von den Gläubigern der Gesellschaft oder von der GmbH selbst gestellt werden. Die Gesellschaft wird hierbei durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist derjenige, der das gesamte Unternehmen leitet und kontrolliert. Deshalb ist er für die Stellung eines Antrags verantwortlich.