Was ist vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren?
Nachbarn haben im vereinfachten Verfahren keine Parteienstellung, sondern können nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (max. vier Wochen) Einsicht in die Projektunterlagen nehmen und ihre Bedenken bei der Behörde vorbringen.
Wie lange dauert ein Bauantrag?
Diese prüft den Antrag zunächst auf Richtigkeit. Die Dauer bis zur endgültigen Genehmigung kann unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel sollten Sie zwei bis drei Monate für die Bearbeitung des Antrags einplanen.
Was wird im vereinfachten Genehmigungsverfahren geprüft?
die Behörde prüft im vereinfachten Verfahren lediglich das Planungsrecht. Das Baurecht wird nur in reduziertem Umfang geprüft, z.B., ob alle öffentlich-rechtlichen Aspekte eingehalten werden.
Was wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft?
Die Baugenehmigung wird in der Regel schriftlich mit dem Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde oder Gemeinde eingereicht. Im Anschluss an den Bauantrag wird das Genehmigungsverfahren durchgeführt. Dabei prüft die Behörde, ob die Bauplanung mit den örtlichen und allgemeinen gesetzlichen Vorgaben in Einklang steht.
Was tun wenn die Baugenehmigung zu lange dauert?
Sofern eine Baugenehmigung trotz vollständig eingereichter Unterlagen über Monate nicht erteilt wird, ist eine so genannte Untätigkeitsklage möglich. Diese hat das Ziel, die Behörde zur Erteilung der Genehmigung zu verpflichten, ist also dem Grunde nach eine Verpflichtungsklage.
Was ist das normale Baugenehmigungsverfahren?
Unterliegt eine Baumaßnahme weder der Freistellung noch dem einfachen Baugenehmigungsverfahren, so prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften uneingeschränkt.
Was steht alles in einer Baugenehmigung?
Checkliste 2: Übersicht der für die Baugenehmigung wichtigen Unterlagen
- Ausgefülltes Bauantragsformular.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte.
- Lage- und Freiflächenplan.
- Bauzeichnungen.
- Baubeschreibung.
- Berechnungen zur bebauten und unbebauten Grundstücksfläche.
- Technische Nachweise.