Was ist wenn jemand meine Unterschrift fälscht?
Die strafrechtlichen Folgen Laut Gesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer zur Täuschung anderer eine falsche Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte bzw. gefälschte Urkunde gebraucht. Bereits der Versuch, eine Urkunde zu fälschen ist strafbar.
Was ist die Strafe für unterschriftenfälschung?
Das Fälschen einer Unterschrift – kein Kavaliersdelikt! So im Fall von Verträgen. Ihre Signatur (wie eine Unterschrift auch genannt wird) hat daher etwas Verbindliches und Unumstößliches. Die Fälschung einer Unterschrift gilt daher auch als Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
Ist Unterschrift fälschen Urkundenfälschung?
Eine gefälschte Unterschrift kann im Strafrecht auch den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 I StGB erfüllen. Bei der Fälschung einer Unterschrift kann also auch eine Fälschung einer Urkunde vorliegen.
Wie Faket man Unterschriften?
Wenn du kein Transparentpapier zur Hand hast, dann kannst du auch dünnes weißes Computer Druckerpapier benutzen. Benutze einen Bleistift, um die Unterschrift dünn nachzuzeichnen. Fahre mit ruhiger Hand langsam über die Linien, Schleifen und Punkte in der Unterschrift.
Wie lange kann man Urkundenfälschung anzeigen?
Die Frist beträgt gem. § 78 StGB mindestens 3 Jahre bei der Bedrohung und mindestens 5 Jahre bei der Urkundenfälschung. Je nach Auswirkungen der Urkundenfälschung immer.
Was versteht man unter Urkundenfälschung?
Die Urkundenfälschung (umgangssprachlich auch Dokumentenfälschung) ist eine Straftat, die in verschiedenen Rechtsordnungen unter Strafe gestellt ist. Mit dem Begriff der Urkundenfälschung stehen Handlungen in Verbindung, die den Beweiswert von Urkunden manipulieren.
Ist Urkundenfälschung ein antragsdelikt?
Es handelt sich bei der Urkundenfälschung nicht um ein Antragsdelikt, so dass strafrechtliche Ermittlungen auch ohne vorherige Stellung eines Strafantrags von Amts wegen eingeleitet werden.
Wer ist bei einer Urkundenfälschung geschädigt?
Die Vernichtung von Urkunden ist von § 267 StGB nicht erfasst. Wer jedoch eine Urkunde, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, kann gem. § 274 StGB wegen Urkundenunterdrückung bestraft werden.