Was ist wenn man einen Personalfragebogen?

Was ist wenn man einen Personalfragebogen?

Der Einstellungsfragebogen oder Personalfragebogen enthält in der Regel zusammengestellte Fragen des Arbeitgebers, welche diesen über alle relevanten persönlichen Verhältnisse des Bewerbers und seine vorhandenen Qualifikationen informieren.

Wer füllt den Personalfragebogen?

Arbeitgeber, die einen Personalfragebogen verwenden möchten, benötigen dazu gemäß Paragraf § 94 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Zustimmung des Betriebsrates. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht nach Gutdünken alle Informationen im Personalfragebogen abfragen, die ihn interessieren.

Wann füllt man einen Personalbogen aus?

Kommt der Personalfragebogen vor dem Vorstellungsgespräch zum Einsatz, trägt der Arbeitnehmer in den Fragebogen wichtige Daten zu seinem Werdegang und zu für die Stelle relevanten Sachverhalten ein.

Welche Fragen sind von Seiten des Betriebs nicht erlaubt?

Nur wenn die Frage für das Arbeitsverhältnis relevant ist, darf sie gestellt werden. Ein Beispiel wäre eine ansteckende Krankheit bei medizinischem oder Pflegepersonal. Die Frage nach früheren – auskurierten – Krankheiten ist allgemein unzulässig. Fragen nach dem Partner oder dessen Tätigkeit sind unzulässig.

Welche Fragen darf der Arbeitgeber im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs Stellen Welche Konsequenz haben unzulässige Fragen?

Laut Antidiskriminierungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch zwar immer mit einer Lüge beantworten, wenn zu befürchten ist, dass die Wahrheit zu einer Diskriminierung führt. Doch clevere Personaler umgehen diese Regelungen, indem Sie die Fragen umformulieren.

Was der Arbeitgeber nicht fragen darf?

Bei unzulässigen Fragen dürfen Mitarbeiter lügen. Bei zulässigen Fragen allerdings besteht die Gefahr einer Kündigung oder Anfechtung des Arbeitsvertrages sowie möglicher Schadensersatzansprüche durch den Arbeitnehmer. Generell gilt, dass dem Arbeitgeber kein uneingeschränktes Fragerecht zusteht.

Was darf man im Bewerbungsgespräch nicht sagen?

30 Dinge, die du niemals in einem Bewerbungsgespräch sagen solltest

  • „Was machen Sie hier eigentlich genau?“
  • „Ugh, bei meiner letzten Stelle…“
  • „Ich kam mit meinem Chef nicht aus.“
  • „Ich bin schrecklich aufgeregt“
  • „Ich mache jeden Job.“
  • „Ich habe nicht so viel Erfahrung, aber…“
  • „Das steht doch in meinem Lebenslauf.“

Was darf der alte Arbeitgeber dem neuen erzählen?

Anrufen darf er natürlich. Aber der alte Arbeitgeber darf natürlich keine Auskünfte geben, die die Persönlichkeitsrechte des ehemaligen Angestellten verletzen, wegen Datenschutz und so. Solche Anrufe werden aber sehr oft getätigt, wenn man sich in einem neuen Betrieb beworben hat.

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