Was ist wichtig beim Familiengericht bei einer Scheidung?
Das Wichtigste in Kürze: Örtliche Zuständigkeit vom Familiengericht bei Scheidung Um ein zuständiges Gericht bei einer Scheidung zu finden, sollten Eheleute sich vor allem am Wohnort orientieren. Auch gemeinsame Kinder können die gerichtliche Zuständigkeit beeinflussen.
Ist die Scheidung ohne Kinder zulässig?
Scheidung ohne Kinder: Zuständiges Gericht am Wohnort. Sind keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen oder haben diese bereits die Volljährigkeit erreicht, liegt für die Scheidung die Zuständigkeit beim Amtsgericht des Wohnortes, an dem die Eheleute zuletzt gemeinsam gewohnt haben – sofern noch mindestens einer der Ehegatten dort wohnhaft ist.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Scheidung?
Wenn Ihr Partner dies bestätigt und der Scheidung zustimmt, liegen die Voraussetzungen für die Scheidung vor. Der Richter wird, sofern Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben, noch fragen, ob der Umgang einvernehmlich geregelt ist und es beim gemeinsamen Sorgerecht verbleiben soll.
Was ist zuständig für die Scheidung?
Zuständig für die Scheidung ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten leben. Ohne Kinder der Gerichtsbezirk der Ehewohnung, wenn dort noch ein Ehegatte lebt. Ansonsten der Wohnort des anderen Ehegatten.
Wann liegt die Zuständigkeit für die Scheidung bei dem Amtsgericht?
Gibt es keine gemeinsamen Kinder und beide Eheleute haben den letzten gemeinsamen Wohnort verlassen, so liegt für die Scheidung die Zuständigkeit bei jenem Amtsgericht am Wohnort des Antragsgegners, an den der Scheidungsantrag gestellt wird.
Ist der gerichtstand bei einer Scheidung wählbar?
Der Gerichtstand bei einer Scheidung ist daher nicht wählbar und kann auch nicht vereinbart werden. Durch Eingabe des Ortes (also z.B. der Wohnort an dem die gemeinsamen Kinder bei einem Elternteil leben) können Sie das örtlich zuständige Gericht auf der externen Seite Gerichtsdatenbank ermitteln und sehen, wo Ihre Scheidung einzureichen ist.
Ist die Scheidung einvernehmlich abgewickelt?
Damit die Scheidung einvernehmlich abgewickelt werden kann, sind Kompromisse unumgänglich. Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Partners und gehen Sie auch auf die Wünsche und Bedürfnisse des anderen ein. Haben Sie sich im Hinblick auf gewisse Folgesachen geeinigt, so können Sie diese in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festhalten.
Wie soll über die Scheidung und die Folgesachen entschieden werden?
Nach den Vorgaben des § 137 FamFG soll über die Scheidung und die Folgesachen nur einheitlich, also im „Verbund mit der Scheidung“ (Scheidungsverbund), entschieden werden.
Ist der Scheidungstermin persönlich zugelassen?
Die Ehegatten, die zu dem Scheidungstermin persönlich zu erscheinen haben, müssen ansonsten im Termin nur ihren Willen zur Scheidung kundtun und – wenn beide die Scheidung wollen – behaupten, dass sie eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr eingehalten haben. Der Termin ist nicht öffentlich, Zuschauer sind somit nicht zugelassen.