Was ist wichtig für den Abschluss einer Trennungsvereinbarung?
Wichtige Voraussetzung für den Abschluss einer Trennungsvereinbarung ist die Zustimmung des anderen Ehegatten. Ohne dessen Einverständnis ist der Abschluss einer einvernehmlichen Vereinbarung nicht möglich. Eine Trennungsvereinbarung muss nicht zwingend notariell beurkundet werden.
Ist die Trennungsvereinbarung frei?
Grundsätzlich sind die Ehegatten völlig frei, bei der Erstellung einer Trennungsvereinbarung Regelungen zu treffen. Jedoch gibt es Grenzen. So darf die Vereinbarung nicht sittenwidrig sein oder einen Ehegatten unangemessen benachteiligen.
Ist eine Trennungsvereinbarung möglich ohne Notar?
Damit tragen solche Dokumente und Vereinbarungen nicht unerheblich zu einer möglichst einvernehmlichen Scheidung bei. Generell ist eine Trennungsvereinbarung auch ohne Notar möglich, insbesondere, wenn sie nur die oben genannten typischen Punkte regelt. Gehen Sie sicher und fragen Sie einen Anwalt über unsere Anwaltshotline um Hilfe.
Wie wird die Betriebsvereinbarung unterzeichnet?
Kommt die Betriebsvereinbarung durch Spruch der Einigungsstelle zustande, wird sie vom Einigungsstellenvorsitzenden unterzeichnet. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zu veröffentlichen, z.B. durch Aushang am schwarzen Brett ( § 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG ).
Welche Regelungen werden in der Trennungsvereinbarung festgehalten?
Dazu gehören etwa Regelungen zum Trennungsunterhalt, wer in der Ehewohnung verbleiben darf oder wo eventuelle vorhandene minderjährige Kinder während der Trennungszeit leben sollen. Oft wird in einer Trennungsvereinbarung auch der Trennungszeitpunkt festgehalten.
Ist eine Trennungsvereinbarung notariell beurkundet?
Ohne dessen Einverständnis ist der Abschluss einer einvernehmlichen Vereinbarung nicht möglich. Eine Trennungsvereinbarung muss nicht zwingend notariell beurkundet werden. Jedoch werden bestimmte Regelungen in einer solchen Vereinbarung erst durch eine notarielle Beurkundung wirksam. Dies betrifft Regelungen: