Was ist wichtig zur Ablehnung des arbeitslosengeld-1-antrags?

Was ist wichtig zur Ablehnung des arbeitslosengeld-1-antrags?

Das Wichtigste zur Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags kurz und knapp zusammengefasst: Damit Sie ALG-1-Leistungen erhalten können, müssen Sie beim zuständigen Arbeitsamt einen Antrag stellen. Eine Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags erfolgt unter anderem, wenn Sie die nötige Anwartschaftszeit nicht abgeleistet haben.

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen: Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1?

Wie hoch das Arbeitslosengeld 1 ausfällt, richtet sich nach dem monatlichen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate. 60 % davon werden gezahlt, wenn der Antragsteller keine Kinder hat und 67 % zahlt die Agentur für Arbeit, wenn Kinder berücksichtigt werden. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Wie lange erhalten betroffene Arbeitslosengeld?

Je nachdem, wie lange sie im Vorfeld beschäftigt waren und wie alt sie sind, erhalten Betroffene maximal 24 Monate lang Arbeitslosengeld 1. Die folgende Tabelle zeigt, wie lange der Anspruch besteht:

Warum melden sie sich nicht persönlich arbeitslos?

Melden Sie sich nicht persönlich arbeitslos, werden Ihnen keine Leistungen ausbezahlt. Eine Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags erfolgt unter anderem, wenn Sie die nötige Anwartschaftszeit nicht abgeleistet haben.

Welche Anwartschaften müssen sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben?

Für die Anwartschaften gilt: Sie müssen die letzten 2 Jahre zuvor mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung als Beschäftigter oder sonst Versicherter (z.B. wegen Elternzeit, u.a.) eingezahlt haben (siehe § 142 SGB III).

Wie geschieht die Ablehnung?

Die Ablehnung geschieht mittels eines in der Regel kurzen Bescheides an den Antragsteller, leider oft ohne Angaben der Versagungsgründen oder Rechtbehelfsbelehrung, § 77 Abs. 2 AufenthG, so dass der Antragsteller bezüglich der Gründe erst einmal im Dunkeln tappt.

Ist der Einspruch gegen die Ablehnung nicht akzeptiert?

Wurde auch der Einspruch gegen die Ablehnung nicht akzeptiert oder erhielten Sie erneut eine Ablehnung, bleibt nur noch der Klageweg. Sie müssen dann innerhalb einer vorgegebenen Frist Klage einreichen, sodass vor Gericht über Ihre Aufenthaltserlaubnis entschieden wird. Die Frist beträgt einen Monat und sollte auch in jedem Fall eingehalten werden.

Kann ich den Antrag auf Hartz 4 abgelehnt werden?

Der Antrag auf Hartz 4 kann beispielsweise abgelehnt werden, weil zu viel Vermögen oder Einkommen vorhanden ist. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Sie können gegen die Ablehnung des Antrags Widerspruch einlegen. Dieser ist beispielsweise begründet, wenn ein Berechnungsfehler vorliegt.

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