Was ist zu tun bei verspäteter Mietzahlung?
Bei ständiger unpünktlicher Zahlung der Miete, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 1 BGB in Betracht kommen. Der Vermieter muss vor der außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen zwingend abmahnen.
Was passiert bei verspäteter Mietzahlung?
Die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung der Mietzahlung durch den Mieter stellt eine gravierende Pflichtverletzung dar, sodass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar und eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein kann.
Kann der Mieter seine Miete nicht zahlen?
Sollte der Mieter seine Miete nicht zahlen, gerät er nämlich automatisch in Verzug. Nur wenn der Mieter immer verspätet zahlt, muss man den Mieter abmahnen, um daraus später eine Kündigung ableiten zu können. Das Formular für die Abmahnung wegen Mietverzug gibt es weiter unten.
Ist die fällige Miete pünktlich gezahlt?
Wird die fällige Miete nicht pünktlich gezahlt, ist Ärger mit dem Vermieter vorprogrammiert. Sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt wurde, ist der Mietzins spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen, vgl. § 556b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Kann der Vermieter seine Miete nicht mehr überweisen?
Egal ob der Mieter seine Miete immer zu spät oder irgendwann gar nicht mehr überweist; Irgendwann geht es jedem Vermieter auf den S****. Sollte man wenig diversifiziert sein, kann das Ausbleiben der Miete sogar für finanzielle Probleme beim Vermieter sorgen.
Wie bleibt der Mieter verpflichtet zur vollen Miete?
Gleichermaßen bleibt der Mieter zur Zahlung der vollen Miete verpflichtet, wenn er die Wohnung nach dem vereinbarten Einführungstermin erst bezieht. Der Einzugstermin ergibt sich aus dem Mietvertrag.