Was kann alles Ersessen werden?
Unter Ersitzung wird der Erwerb eines Rechts ( z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten, Wasser-, Fischereirecht) durch dessen jahrelanges (30 bzw. 40 Jahre) ungehindertes Ausüben in gutem Glauben (in der Meinung, man sei dazu berechtigt) bezeichnet.
Was kann man Ersessen?
Was ersessen werden kann, ist beispielsweise das Eigentum an einer Sache,ein Wassernutzungsrecht an einem Privatgewässer oder ein Wegerecht (wie Geh-,Fahr- und Viehtriebsrecht). Für eine uneigentliche Ersitzung müssen echter, redlicher und ungestörter Besitz während der gesamten Ersitzungszeit vorhanden sein.
Kann man Grund Ersitzung?
Benutzt jemand ein fremdes Grundstück gutgläubig wie ein Eigentümer, so wird er nach Ablauf einer gewissen Frist (30 Jahre) auch der tatsächliche Eigentümer. Man nennt dies Ersitzung einer Liegenschaft. Dieses Recht geht auch nicht verloren, wenn der Erwerber das Grundstück später nicht mehr nutzten oder haben will.
Wer wird der Besitzer eines Grundstückes?
Besitzer eines Grundstückes wird jemand in aller Regel durch Übergabe des Grundstücks (z.B. mit Schlüssel- übergabe bei einem bebauten Grundstück). Bei einem vermieteten Objekt ist der unmittelbare Besitz vor und nach dem Kauf beim Mieter.
Was sind die Begriffe Besitz und Eigentum?
In der Praxis werden die Begriffe Besitz und Eigentum (i.S.d. §§ 903 ff. BGB) oftmals gleichgestellt oder verwechselt. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Was ist ein Besitzer und ein Eigentümer?
Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.
Wie können sie Eigentümer sein?
Daher können Sie Eigentümer sein, ohne die Sache besitzen zu müssen (z.B. Vermieter), andererseits können Sie Besitzer ohne umfassendes Herrschaftsrecht sein (z.B. Mieter). Eigentum hat also nichts mit der tatsächlichen Herrschaft über eine Sache zu tun.