Was kann ein Arbeitgeber fragen?
Was darf ein Arbeitgeber alles fragen?
- Alter.
- Ausbildung/beruflicher Werdegang.
- Alkohol- und Drogenkonsum oder -abhängigkeit.
- Behinderung/Schwerbehinderung.
- Berufliche Verfügbarkeit/Flexibilität.
- Krankheiten.
- Geschlecht.
- Gewerkschaftszugehörigkeit.
Welche Daten braucht der Arbeitgeber bei Einstellung Österreich?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet bei neu einzustellenden Mitarbeitern einen Dienstzettel auszustellen, in dem alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis enthalten sind. Er enthält zum Beispiel Informationen zur Normalarbeitszeit, Kündigungsfrist, Urlaub oder Sonderzahlungen.
Ist der frühere Arbeitgeber verpflichtet Auskunft zu geben?
Der frühere Arbeitgeber ist nicht verpflichtet am Telefon Auskunft zu geben. Geht er aber auf die Erkundigungsversuche des neuen Arbeitgebers ein, hat er genauso wie beim Arbeitszeugnis auf die Balance zwischen der Wahrheitspflicht auf der einen Seite und der Wohlwollenspflicht auf der anderen…
Ist die Meinung des ehemaligen Arbeitgebers ungeeignet?
Da der ehemalige Arbeitgeber nur seine eigene, höchst subjektive Meinung zum Besten geben kann, wären diese Daten zudem unzuverlässig und daher ungeeignet, das Ziel der Überprüfung des Bewerbers zu erreichen.
Was sind typische Gründe für einen neuen Arbeitgeber?
Typische Gründe für einen Anruf des neuen beim alten Arbeitgebers sind Fragen zu mißverständlichen oder unterdurchschnittlichen Formulierungen in Arbeitszeugnissen des Bewerbers, zu den tatsächlichen Einsatzgebieten und den dazugehörigen Tätigkeiten, zum persönlichen Verhalten gegenüber ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen,
Sind sie mit der Befragung ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden?
Sind Sie mit der Befragung Ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden, muss dabei neben Ihrer Privatsphäre auch der Datenschutz berücksichtigt werden. Die Auskünfte Ihrer ehemaligen Arbeitgeber dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das für das Arbeitszeugnis gilt. Sie müssen also wahrheitsgemäß und wohlwollend sein.