Was kann eine Arbeitgeberin verpflichten?

Was kann eine Arbeitgeberin verpflichten?

Eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber kann seine Mitarbeitenden zum Beispiel dann zur Verschwiegenheit über ihr Gehalt verpflichten, wenn die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sonst gefährdet wäre, weil das Gehalt einen ganz wesentlichen Wettbewerbsfaktor für den Arbeitgeber darstellt.

Welche Arbeitnehmervertretung hat die Lohn- und Gehaltsdaten?

Der Betriebsrat hat als Arbeitnehmervertretung Einsicht in die Lohn- und Gehaltsdaten. Und in diesem konkreten Fall waren diese Daten außerdem Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation über Umsätze und Gewinnmöglichkeiten.

Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.

Ist eine arbeitsvertragliche Klausel unwirksam?

Oktober 2009 (Az. 2 Sa 183/09) entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Klausel, die den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über seine Vergütung verpflichtet, unwirksam ist, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Kann der neue Arbeitgeber die Rückschlüsse auf ihren bisherigen Verdienst ziehen?

Vielleicht nicht sofort – aber womöglich kann der neue Arbeitgeber dann doch Rückschlüsse auf Ihren vorherigen Verdienst ziehen. Weicht der Betrag deutlich von dem ab, den Sie im Vorstellungsgespräch genannt haben, wirft das kein gutes Licht auf Sie – und sorgt für einen denkbar schlechten Start in den neuen Job.

Wie werden Gehaltsvorstellungen verlangt?

Entweder werden Gehaltsvorstellungen bereits im Anschreiben verlangt, ansonsten wird der Personaler Sie auf das Thema ansprechen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein, aber dennoch wissen viele Bewerber nicht, wie Sie mit der Frage umgehen sollen.

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