Was kann eine fehlerhafte Rechnung haben?

Was kann eine fehlerhafte Rechnung haben?

Eine fehlerhafte Rechnung kann in vielerlei Hinsicht Auswirkungen haben. Neben entsprechend falsch überwiesenen Beträgen, wirtschaftlichen Nach- oder Vorteilen und einem erhöhten Administrationsaufwand haben die entsprechenden Rechnungen natürlich auch Einfluss auf die Buchhaltung und die Steuer.

Welche Rechnungen haben Einfluss auf die Buchhaltung?

Neben entsprechend falsch überwiesenen Beträgen, wirtschaftlichen Nach- oder Vorteilen und einem erhöhten Administrationsaufwand haben die entsprechenden Rechnungen natürlich auch Einfluss auf die Buchhaltung und die Steuer. Kurz: bei einer fehlerhaften Rechnung kann es sich um weitaus mehr als „nur“ einen Flüchtigkeitsfehler handeln.

Wie kann eine elektronische Rechnung übermittelt werden?

Gesetzeskonforme Rechnungen dürfen sowohl auf Papier als auch elektronisch übermittelt werden. Die elektronische Übertragung setzt aber voraus, dass der Empfänger damit einverstanden ist. Sofern du nicht ausdrücklich zugestimmt hast, kannst du eine Rechnung auf Papier verlangen.

Ist eine falsche Rechnung fehlerhaft?

Bei der Bezeichnung „fehlerhafte Rechnung“ denken viele Verbraucher klassischerweise an einen falschen Endbetrag. Hierbei handelt es sich jedoch nur um die halbe Wahrheit. Denn: auch abgesehen von Summen, die zum Beispiel falsch zusammengezählt wurden, kann eine Rechnung fehlerhaft sein.

Was sind die Nachteile einer fehlerhaften Rechnung?

Die Nachteile einer fehlerhaften Rechnung können sich auf mehreren Ebenen – und sowohl beim Kunden als auch beim ausstellenden Unternehmen – zeigen. Dementsprechend wäre es definitiv falsch, bei einer zu hoch ausgestellten fehlerhaften Rechnung von Dienstleisterseite aus von „Glück“ auszugehen.

Kann der Aussteller seine fehlerhafte Rechnung nachträglich ergänzen?

Der Aussteller kann seine fehlerhafte ursprüngliche Rechnung nachträglich ergänzen. Angenommen, er hat versäumt, seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Dann besteht die Möglichkeit, die fehlende Information schriftlich nachzureichen.Zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Fax.

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