Was kann ich alles mit einer Generalvollmacht?
Per Generalvollmacht ermächtigen Sie eine Person (ggf. auch mehrere Personen), Sie in allen denkbaren Angelegenheiten zu vertreten. Sofern Sie keine Einschränkungen treffen, gilt die Vollmacht praktisch für alle rechtlich zulässigen Vertretungshandlungen.
Wer kann Generalvollmacht widerrufen?
Der Vollmachtgeber kann die Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen, solange er geschäftsfähig ist. Besteht die Gefahr, dass ein geschäftsunfähiger Vollmachtgeber durch den Bevollmächtigten zu Schaden kommt, kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen, der die Vollmacht widerrufen kann.
Welche Konten und Depots gibt es in der Vollmacht?
Vor allem Banken müssen sich an genaue Vorschriften halten und dürfen nur Auskünfte über Konten oder Depots geben, die in der Vollmacht erwähnt werden. Mit einer einfachen Formulierung kann man alle Depots und Konten in die Vollmacht einschließen: „Die Vollmacht gilt für alle meine bestehenden und künftigen Konten und Depots bei …“
Ist die Vollmacht nicht akzeptiert?
Ein Fax oder die Kopie der Vollmacht werden oft nicht akzeptiert und das Original muss zur Einsicht ausgehändigt werden. Vor allem Banken müssen sich an genaue Vorschriften halten und dürfen nur Auskünfte über Konten oder Depots geben, die in der Vollmacht erwähnt werden.
Wann ist die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht bestimmt?
Der Zeitpunkt für die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht kann von der Person bestimmt werden, die die Vollmacht gibt. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann der „Vollmachtgeber“ entscheiden, dass die Vollmacht sofort gültig wird oder erst in Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt.
Was ist die Beauftragung der Vollmachtgeber?
Diese Beauftragung nennt man allgemein auch Vollmacht. Der Vollmachtgeber erteilt die Vollmacht, die einen anderen Menchen berechtigt. Sie kann für verschiedene Bereiche ausgestellt werden und nicht jede Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten alle Geschäfte für den Vollmachtgeber zu tätigen, wie zum Beispiel die Generalvollmacht.