Was kann ich nach einem unverschuldeten Unfall geltend machen?
Unverschuldeter Unfall: Diese Ansprüche können Sie geltend machen
- Abschleppkosten von der Unfallstelle.
- Gutachterkosten zur Schadensermittlung – Betroffene dürfen einen eigenen Sachverständige wählen.
- Kosten für Reparaturen in der Werkstatt.
- Mietwagen zur Überbrückung der Reparatur.
Was ist die Frist für den Unfall der Versicherung?
Frist, um den Unfall der Versicherung zu melden: Das ist zu beachten! Sind Sie unschuldig, haben Sie 2 Wochen Zeit, sich bei der gegnerischen Versicherung zu melden. Der Unfallverursacher selber hat 7 Tage, um seine Versicherung über den Schadensfall zu informieren. Tut er das nicht, kann das Unfallopfer also einen längeren Zeitraum für die
Kann der Unfallverursacher die Versicherung ausschließen?
Informieren Sie im Falle der eigenen Schuld nicht Ihre Versicherung innerhalb der Frist, so kann diese laut Vertrag Leistungen teilweise oder auch vollständig ausschließen. Falls der Unfallverursacher den Versicherungsschaden nicht meldet und sich vom Unfallort einfach entfernt hat, erfüllt er ferner den Straftatbestand der Fahrerflucht.
Wann muss die Versicherung den Unfall melden?
Zentrale Frist, um den Unfall der Versicherung zu melden: Die eigene Versicherung muss innerhalb einer Woche, die gegnerische binnen 14 Tagen verständigt werden. Am Unfallort sind Beweise zu sichern und alle wichtigen Daten auszutauschen.
Kann der Unfallverursacher den Versicherungsschaden melden?
Falls der Unfallverursacher den Versicherungsschaden nicht meldet und sich vom Unfallort einfach entfernt hat, erfüllt er ferner den Straftatbestand der Fahrerflucht. Bevor Sie den Schadensfall an die Versicherung melden, müssen Sie am Ort des Geschehens die Gefahrenstelle zunächst absichern – das hat immer oberste Priorität!