Was kann man gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden?
Auch gegen den Willen eines Elternteils kann durch eine gerichtliche Umgangsregelung ein Wechselmodell angeordnet werden. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des BGH, die bei Familienrechtlern für Aufsehen sorgte – immerhin war sie eine klare Absage an die bisherige herrschende Meinung.
Ist ein Elternteil nicht einverstanden mit der gemeinsamen elterlichen Sorge?
Ein Elternteil ist auf Verlangen des anderen verpflichtet, nach Trennung und Scheidung den Umgang mit dem Kind im üblichen Umfang auszuüben. Sind die Eltern mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht einverstanden, so ist im Allgemeinen einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge und nicht nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.
Kann ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsrecht bestimmen?
Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er diese Entscheidung ohne Zustimmung des anderen Elternteils treffen. (Wer das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind den Wohnort wechseln.)
Sind die Eltern nicht verheiratet?
Sind die Eltern nicht verheiratet, muss das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag vom Familiengericht übertragen werden. Bei gemeinsamen Sorgerecht haben die Eltern dann auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wie können Eltern gerichtlich zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden?
Grundsätzlich können Eltern gerichtlich zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden. Halten sie sich nicht an die Anordnung, droht ein Ordnungsgeld. Allerdings ist fraglich, ob ein erzwungener Umgang mit einem ablehnenden Elternteil auch dem Kindeswohl dient.
Kann eine einfache Vereinbarung zwischen den Eltern vollstreckt werden?
Eine einfache Vereinbarung zwischen den Eltern kann freilich noch nicht vollstreckt werden. Dafür ist ein (gerichtlicher) Umgangstitel auf Grundlage der Umgangsvereinbarung notwendig. Wer dies anstrebt, kann eine Regelung des Umgangsrechts vor Gericht mit Hilfe eines Anwalts beantragen.
Kann die Mutter das Umgangsrecht des Vaters vor dem Familiengericht einklagen?
Lässt jedoch die Mutter das Umgangsrecht des Vaters fortwährend nicht zu, taucht irgendwann der Wunsch auf, das Umgangsrecht vor dem Familiengericht einzuklagen. Hat man dann ein entsprechendes Urteil odereinen Beschluss, kann dieser auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt – also „vollstreckt“ – werden. 2. Umgangsvereinbarung treffen