Was kann man machen wenn der Ex sich nicht abgemeldet?

Was kann man machen wenn der Ex sich nicht abgemeldet?

Grundätzlich kannst du dich an das Einwohnermeldeamt wenden und dort mitteilen dass dein Ex nicht mehr in der deiner Wohnung wohnt und dort auch gleich die aktuelle Adresse angeben. Das Einwohnermeldeamt wird dann mit ihm in Kontakt treten, denn i.d.R. hat man sich nach einem Auszug binnen zwei Wochen umzumelden.

Kann ich meinen Mann einfach abmelden?

Abmelden kann er dich nicht. Aber er kann dem Einwohnermeldeamt die Information schicken, dass du dort nicht mehr wohnst. Dann meldet dich das Einwohnermeldeamt ab. Du hast die Pflicht, dich innerhab von 2 Wochen nach dem Umzug selber umzumelden.

Kann ich meinen Mann aus der Wohnung abmelden?

Abmelden kann man sich gar nicht, nur ummelden. Abmelden tut man sich, wenn man Deutschland verlässt und ins Ausland zieht. Wahrscheinlich hat dein Ex sich schon lange umgemeldet. Frag doch einfach am Einwohnermeldeamt nach wer alles in deiner Wohnung gemeldet ist.

Wie lange darf man jemanden bei sich wohnen lassen?

Der Mieter darf Besuch nicht nur zu bestimmten Tageszeiten, sondern jederzeit empfangen und beherbergen. Der Besuch darf sogar über längere Zeit andauern. Je nach regional unterschiedlicher Auffassung der Gerichte dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss.

Wer kann nebenwohnsitz abmelden?

B. Abmelden eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitzes), Übersiedlung ins Ausland. Die Abmeldung kann auch von einer Vertrauensperson (Botin oder Bote ohne Vollmacht) am Meldeservice oder postalisch erledigt werden.

Wer kann Hauptwohnsitz abmelden?

Sie können sich persönlich, postalisch oder online mit der Bürgerkarte ( z.B. Handy-Signatur) abmelden. Die Abmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. Abmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.

Wer ist unterkunftgeber?

die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner ( z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter, die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner. …

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben