Was kostet ein Architekt für eine Nutzungsänderung?
Kosten für eine Nutzungsänderung Die Kosten für Nutzungsänderungen hängen sehr stark vom Umfang des Projekts ab. Für eine einfache Nutzungsänderung ohne Umbau können etwa 3.000 EUR anfallen. Komplexe Projekte mit Bauabsicht können schnell etwa 30.000 EUR kosten – zuzüglich der Kosten für die Baumaßnahmen.
Wer muss eine Nutzungsänderung beantragen Mieter oder Vermieter?
Im Normalfall müssen Sie selbst als Eigentümer der Immobilie die Nutzungsänderung beantragen. Wenn Sie also zum Beispiel einen neuen Mieter bekommen, sollten Sie abklären, wie er die Immobilie genau nutzen möchte.
Wie viel kostet eine Nutzungsänderung?
Die Kosten betragen demnach zwischen 50 Euro und 5.000 Euro, je nach Einzelfall. Um sich über die Kosten im Klaren zu sein, sollte man sich vorab bei seiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde entsprechend informieren. Die Beratungen und Infos erhält man kostenlos.
Wie stelle ich einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Der Antrag einer Nutzungsänderungsgenehmigung unterliegt einigen Anforderungen: Das behördliche Antragsformular, welches bei der Behörde erhältlich ist, muss ausgefüllt und von dem Bauherren sowie vom Antragssteller persönlich unterschrieben, bei der zuständigen Behörde, abgegeben werden.
Wo muss man eine Nutzungsänderung beantragen?
Sie sollten sich auf jeden Fall mit dem Bauordnungsamt oder mit der Bürgerberatung Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Hier wird geklärt, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden muss oder ob die vorhandene Genehmigung ausreicht.
Kann man Gewerbefläche als Wohnraum nutzen?
Wer Gewerbe in Wohnraum umwandeln will, muss ein Baugenehmigungsverfahren in die Wege leiten. Wer einfach umbaut und vermietet, vermietet ansonsten einen Schwarzbau. Es müssen dabei grundsätzlich auch aktuelle Bauvorschriften eingehalten werden, etwa hinsichtlich des Brandschutzes.
Wer beantragt eine Nutzungsänderung?
Wer beantragt die Nutzungsänderung? Im Normalfall müssen Sie selbst als Eigentümer der Immobilie die Nutzungsänderung beantragen. Wenn Sie also zum Beispiel einen neuen Mieter bekommen, sollten Sie abklären, wie er die Immobilie genau nutzen möchte.