Was kostet ein firmenbuchauszug?
Die Gebühren für die Abfrage richten sich nach der Tarifpost 10 Z IV Gerichtsgebührengesetz (GGG), wobei die Verrechnungsstellen zu den dort angeführten Gebühren einen von der Bundesministerium für Justiz zu genehmigenden Zuschlag in Rechnung stellen dürfen. Der Firmenbuchauszug bei Gericht kostet 15,00 Euro.
Welche Gebühr ist für einen firmenbuchauszug zu entrichten?
In den meisten Fällen wirst du einen Firmenbuchauszug einfach online abfragen. Dabei sind geringe Gebühren zu zahlen und natürlich auch für das Service entsprechende Kosten zu tragen, womit sich typischerweise ein Preis von knapp über 10 Euro pro Abfrage ergibt.
Wer verwaltet das Firmenbuch?
Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird.
Ist die GISA Zahl die Firmenbuchnummer?
Die bisherigen Gewerberegisternummern werden durch die „GISA-Zahl“ ersetzt. Die von Versicherungsvermittlern verwendeten eigenen Papiere und Schriftstücke haben u.a. auch die „GISA-Zahlen“ – statt der bisherigen Gewerberegisternummer – zu enthalten.
Was ist die GISA?
Im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) sind die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten aller in Österreich niedergelassenen Gewerbebetriebe eingetragen.
Wie bekomme ich eine Gisa Nummer?
Einen unbeglaubigten GISA -Auszug können Sie jederzeit kostenlos unter www.gisa.gv.at/abfrage erhalten.
Wie lautet meine Gisa Zahl?
Wien (OTS) – Vor 3 Jahren hat GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) das ehemalige Gewerberegister abgelöst. Seit dem 1. Mai 2018 ist GISA öffentlich und kostenlos zugänglich. Ab sofort können alle Gewerbetreibenden mit Namen oder auch direkt mit der GISA-Zahl unter www.gisa.gv.at/abfrage gefunden werden.
Was ist der GISA Auszug?
Im Gewerbeinformationssystem Austria ( GISA ) sind die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten sämtlicher Gewerbebetriebe, die in Österreich niedergelassen sind, enthalten. Die Interessentin/der Interessent kann sich im GISA rasch und auf einfache Art und Weise Informationen, insbesondere über den Namen bzw.