Was kostet ein Treuhandkonto beim Notar?
Der Notar berechnet für die Einrichtung und Führung eines Notaranderkonto Gebühren (§ 149 KostO). Diese sind in Abhängigkeit von der Kaufpreissumme gestaffelt. Sie betragen bis 2.500 € = 1,0 %, ab 2.501 – 10.000 € = 0,5 % und ab 10.001 € = 0,25 %.
Warum braucht man ein Treuhandkonto?
Ein Treuhandkonto dient dazu, Geld zu verwalten, das sich nicht im Besitz des Kontotinhabers befindet. Das bedeutet, dass ein Dritter das Geld auf diesem Konto für jemanden verwaltet. Bei Treuhändern handelt es sich meist um Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater. Treuhandkonten gibt es auch in Form eines Anderkonto.
Wie funktioniert Notaranderkonto?
Das Notaranderkonto oder auch Ander-Konto ist ein sogenanntes Treuhandkonto. Es dient dem Geldtransfer bei einem Immobilienkauf. Der Käufer zahlt auf dieses Konto den Kaufpreis. Der Verkäufer erhält entsprechend aus diesem Konto den Kaufpreis.
Wer bezahlt das Treuhandkonto?
Nach der Erstellung des Kaufvertrags, zahlt der Käufer den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Notars ein. Erst danach nimmt der Notar die Eintragung im Grundbuch vor und zahlt dem Verkäufer das Geld aus.
Wer zahlt Kosten für Treuhandkonto?
Wie hoch sind die Kosten für einen Treuhänder? Fungiert der Notar zusätzlich als Treuhänder, dann richtet er für seinen Klienten ein Treuhandkonto, auch bekannt als Anderkonto, ein. Für diese Verwaltungstätigkeit ist eine Hebegebühr zu zahlen.
Wann brauche ich ein Notaranderkonto?
In der Regel richtet der Notar ein Notaranderkonto nur dann ein, wenn ein „berechtigtes Sicherungsinteresse“ der Vertragsparteien gegeben ist, zum Beispiel bei einem Verkauf durch einen Insolvenzverwalter oder wenn der Käufer die Immobilie mit Hilfe mehrerer Darlehen unterschiedlicher Darlehensgeber erwerben möchte.
Wann zahlt Bank auf Notaranderkonto?
Das bedeutet, dass der Käufer das Geld direkt an den Verkäufer überweist. So erhält der Verkäufer sein Geld nicht zeitversetzt, sondern in der Regel direkt nach Auszahlung des Darlehens durch die Bank.
Wer trägt die Kosten für ein Notaranderkonto?
Die Gebühren für ein Notaranderkonto werden mit den Notarkosten an den Käufer übermittelt und gemäß des Gerichts- und Notarkostengesetzes berechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten für ein solches Konto auch teilen, allerdings muss dies vorab vertraglich festgehalten werden.