Was kostet eine Beratung für Erbrecht?
Fast immer kostet die Erstberatung bis ca. 1 Stunde pauschal 190 € zzgl. USt. (derzeit insgesamt: 220,40 €).
Wer berät in erbschaftsangelegenheiten?
Das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Seine Mitglieder sind fast ausschließlich Fachanwälte für Erbrecht sowie Anwälte und Notare, die ebenfalls über umfassende Erfahrung als Berater auf dem Gebiet des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts verfügen.
Wer hilft mir bei erbangelegenheiten?
Ein Anwalt für Erbrecht kann sowohl Erblasser bei der Regelung ihres Nachlasses unterstützen als auch Erben dabei helfen, ihren Teil des Nachlasses zu erhalten, Konflikte zwischen den Beteiligten zu lösen und das Erbe wie vorgesehen zu verteilen.
Kann man sich beim Nachlassgericht beraten lassen?
Beratungshilfe können Sie beim Amtsgericht (i.d.R. an Ihren Wohnort) oder über die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt bzw. Falls Sie den Antrag beim Amtsgericht vor Ort stellen möchten, informieren Sie sich auf dieser Internetseite bitte zunächst über die aktuellen Regelungen zum Publikumsverkehr bzw.
Wer gibt Auskunft über Erbrecht?
Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, Ihnen als Erbe über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Nachlassgegenstände Auskunft zu erteilen. Auskunftspflichtig ist jeder, der Nachlassgegenstände aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts besitzt.
Wer beantwortet Fragen zum Erbrecht?
Dies erfolgt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Sofern Sie ein notarielles Testament errichten, müssen Sie dass Testament in amtliche Verwahrung geben.
Was kostet eine Auskunft beim Nachlassgericht?
Nach Nr. 1401 JVKostG wird für Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern eine Gebühr von 15 EUR erhoben. Die Gebühr wird nach der Anmerkung auch für eine Bescheinigung erhoben, aus der sich ergibt, dass entsprechende Akten nicht geführt werden oder ein entsprechendes Verfahren nicht anhängig ist.