Was kostet eine Betreibung einleiten?
Die Kosten des Verfahrens hat der Gläubiger vorzuschiessen, aber wenn die Betreibung rechtmässig ist, werden sie in die geschuldete Summe eingerechnet. Die Gebühren variieren je nach Kanton und hängen von der Höhe der Forderung ab. Für einen Betrag von weniger als CHF 10’000 muss man mit CHF 50 bis CHF 100 rechnen.
Wie macht man eine Betreibung?
Um ein Betreibungsverfahren einzuleiten, muss der Gläubiger (= Person, welche das Geld zugute hat) ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz (bzw. Sitz bei Unternehmen) seines Schuldners einreichen. Hier finden Sie heraus, welches Betreibungsamt zuständig ist.
Wann kann eine Betreibung eingeleitet werden?
Nach Erhalt des Zahlungsbefehls hat der Schuldner 10 Tage Zeit Rechtsvorschlag zu erheben. Damit bestreitet er das Vorhandensein der Schuld. Sollte dies der Fall sein, muss der Gläubiger das Betreibungsverfahren mittels Rechtsöffnungsbegehren weiterführen und belegen, dass die Forderung tatsächlich besteht.
Wo muss ich betreiben?
Der Schuldner ist an seinem Wohnsitz zu betreiben (Abs. 1). Die im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Gesellschaften sind an ihrem Sitze, nicht eingetragene Personen am Hauptsitz ihrer Verwaltung zu betreiben (Abs. 2).
Wer trägt die Kosten einer Betreibung?
Die Betreibungskosten sind grundsätzlich von der Schuldnerin oder dem Schuldner zu tragen (Art. 68 Abs. 1 SchKG). Kann sich die Schuldnerin oder der Schuldner der Betreibung jedoch erfolgreich widersetzen, gehen die Kosten zu Lasten der Gläubigerin oder des Gläubigers.
Kann man einfach jemanden betreiben?
Die Betreibung ist die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben. Hier erfahren Sie was wirklich wichtig ist: Dass heisst, in der Schweiz kann jeder jeden jederzeit betreiben. Einfach so!
Wo wird eine Einzelfirma betrieben?
Bei einer Einzelfirma handelt es sich um nicht anderes als einen Selbständigerwerbenden, der im Handelsregister eingetragen ist. Eine Betreibung muss wie bei allen anderen Privatpersonen am Betreibungsamt des Wohnsitzes erfolgen.
Kann eine Gemeinde betrieben werden?
Im Kanton Zürich werden jedes Jahr ca. 400’000 Betreibungsverfahren eingeleitet. Jede und jeder kann betrieben werden. Der Betreibung hat nicht in jedem Fall zwingend eine Mahnung vorauszugehen.