Was kostet eine Einburgerung?

Was kostet eine Einbürgerung?

Eine Einbürgerung kostet 255 Euro (© Gina Sanders – fotolia.com) Die Kosten für die Einbürgerung belaufen sich auf 255 Euro pro Person. Minderjährige, die allein eingebürgert werden möchten, zahlen ebenfalls 255 Euro. Minderjährige, die mit den Eltern zusammen eingebürgert werden sollen]

Was kostet die Einbürgerung für minderjährige Kinder?

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.

Wie groß ist die Gebühr für die Einbürgerung von Kindern?

Bei Kindern können ihre Erziehungsberechtigten einen Antrag auf stellen. In der Regel wird bei der Einbürgerung eine Gebühr von 255 Euro fällig. Für Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, müssen 51 Euro gezahlt werden, werden sie alleine eingebürgert, entsteht ebenfalls eine Gebühr von 255 Euro.

Wie profitieren sie von der Einbürgerung in Deutschland?

Durch die Einbürgerung in Deutschland werden Sie gleichberechtigter Bürger des Landes und können zahlreiche Vorteile und Sicherheiten genießen: Sie erhalten das Wahlrecht und können so aktiv die Zukunft des Landes mitgestalten. Außerdem genießen Sie als Deutscher Berufsfreiheit und viele weitere Möglichkeiten,…

Welche Voraussetzungen sind erforderlich zur Einbürgerung?

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig. Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich.

Wie lange kann man mit eingebürgert werden?

Wenn man besondere Integrationsleistungen (vor allem Sprachkenntnisse) erbracht hat, kann die Frist sogar auf 6 Jahre reduziert werden. Minderjährige Kinder und Ehegatten von anspruchsberechtigten Ausländern können mit eingebürgert werden, selbst wenn diese noch nicht seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland sind (§ 10 Abs. 2 StAG).

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