Was kostet eine gerichtliche Trennung?
Im günstigsten Fall – bei einem Verfahrenswert (Mindeststreitwert) von 4.000 € (3.000 € für die Scheidung selbst und 1.000 € für den Versorgungsausgleich) – kostet eine einvernehmliche Scheidung (nur ein Anwalt wird beauftragt) etwa 1.130 €, wobei 3/4 für den Anwalt und 1/4 für das Gericht aufgebracht werden müssen.
Ist das Verfahren ähnlich wie bei einer gerichtlichen Trennung?
Das Verfahren ist ähnlich wie bei einer Scheidung. Im Unterschied zur Scheidung löst das Urteil über die gerichtliche Trennung die Ehe jedoch nicht auf, sondern ermöglicht es den Ehegatten lediglich, auf unbestimmte Zeit getrennt zu leben. Bei der gerichtlichen Trennung bleibt folglich die eheliche Verbindung bestehen.
Ist das Verfahren bei der gerichtlichen Trennung dasselbe wie bei der Scheidung?
Ist das Verfahren bei der gerichtlichen Trennung dasselbe wie bei der Scheidung, sind jedoch die Auswirkungen unterschiedlich. Durch die gerichtliche Trennung wird die Ehe nicht aufgelöst: Die Ehepartner bleiben verheiratet, führen jedoch ein getrenntes Leben. Die gerichtliche Trennung beendet das gemeinsame Leben der beiden Partner.
Welche Auswirkungen hat die gerichtliche Trennung?
Durch die gerichtliche Trennung wird die Ehe nicht aufgelöst: Die Ehepartner bleiben verheiratet, führen jedoch ein getrenntes Leben. Die gerichtliche Trennung beendet das gemeinsame Leben der beiden Partner. Die Wirkung der ehelichen Verbindung wird dadurch teilweise geändert. Welche Auswirkungen hat eine gerichtliche Trennung?
Wie wird die gerichtliche Trennung ausgesprochen?
Sie kann ausgesprochen werden: auf einseitiges Begehren eines der beiden Ehegatten: nach Ablauf einer mindestens zweijährigen Trennung oder bei einer tiefen Zerrüttung der Ehe. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die gerichtliche Trennung auf Verlangen des einen Ehepartners oder beider Ehepartner gemeinsam ausgesprochen.
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