Was kostet eine Hoergeraeteversicherung?

Was kostet eine Hörgeräteversicherung?

Reparaturen können im Laufe von sechs Jahren Kosten in Höhe von bis zu 800,00 Euro verursachen. Eine Reparatur-Versicherung kostet pro Hörgerät und Jahr ab 60,00 Euro.

Welche Zusatzversicherung zahlt Hörgeräte?

Mit der Zusatzversicherung von AXA können Sie sich achtzig Prozent Ihrer Kosten für Hörgeräte erstatten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein neues Hörgerät kaufen oder Ihr altes Hörgerät reparieren lassen möchten – bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro innerhalb von fünf Jahren haben Sie die freie Wahl.

Was muss ich tun wenn ich mein Hörgerät verloren habe?

Je nachdem, wo Sie das Hörgerät verloren haben, sollten Sie dort nachfragen, ob es eventuell gefunden und abgegeben wurde: im Restaurant, im Supermarkt, beim Arzt oder in der Kantine stehen die Chancen ganz gut, dass es gefunden und aufbewahrt wurde. Wenn all das nichts nützt, wenden Sie sich an das örtliche Fundbüro.

Wer zahlt Hörgerät bei Verlust?

Verlieren Sie Ihr Hörgerät, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Ersatzgerät nicht. Ausnahme: Ist Ihr Hörgerät älter als sechs Jahre, steht Ihnen ohnehin ein neuer Zuschuss von der Krankenkasse zu. Eine solche Versicherung übernimmt die Kosten für das Ersatzgerät, wenn Sie Ihr Hörgerät verloren haben.

Kann man ein Hörgerät Orten?

Ist das Hörsystem mittels Bluetooth mit den Hörsystemen verbunden, kann die GPS-Ortungsfunktion des Smartphones genutzt werden, um den letzten Kontakt der Hörsysteme in der Landkarte darzustellen. Sollte einmal ein Hörsystem verlegt worden sein, bietet diese Möglichkeit eine Hilfe bei der Suche des Hörsystems.

Wie findet man ein Hörgerät?

Wie bekomme ich ein Hörgerät? Lassen Sie sich zunächst von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt untersuchen und eine Verordnung ausstellen. Danach haben Sie die Wahl, ob Sie das Hörgerät direkt über den HNO-Arzt oder bei einem Hörgeräteakustiker bekommen möchten.

Wie oft zahlt die Kasse ein Hörgerät?

Leidet man an einer Schwerhörigkeit, wird alle sechs Jahre ein neues Hörgerät von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Sollten Sie bereits vor Ablauf dieser Frist neue Geräte wünschen, müssen die gesamten Kosten im Regelfall selbst getragen werden.

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