Was kostet eine Loschungsbewilligung?

Was kostet eine Löschungsbewilligung?

Die Bank oder Bausparkasse darf für Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Gebühren in Rechnung stellen. Allerdings sind Sie als Eigentümer verpflichtet, die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. Das bedeutet, dass die Bank diese Kosten an Sie weitergeben darf.

Wie schreibe ich eine Löschungsbewilligung?

In der Löschungsbewilligung werden folgende Angaben erfasst:

  1. Gläubigerstadt.
  2. Grundbuchblatt.
  3. Flurstück.
  4. Nummer des Grundbucheintrags.
  5. Hohe der Grundschuld.
  6. Gläubiger.
  7. Ort, Datum und Unterschrift des Gläubigers.
  8. Zustimmung des Eigentümers, der die Grundschuld löschen möchte.

Wie lange dauert die Löschungsbewilligung?

Es kann mehrere Wochen dauern, bis das Kreditinstitut die Löschungsbewilligung ausgestellt und dem Eigentümer bzw. Notar zugeschickt hat. Erst dann kann der Eigentümer die Löschung beim Grundbuchamt veranlassen.

Warum sollte man Grundschuld löschen lassen?

Warum aber sollte ein Immobilieneigentümer eine Grundschuld überhaupt löschen lassen? Eine Löschung ist beispielsweise meist nötig, wenn ein Haus verkauft werden soll. Denn der Käufer möchte keine Immobilie erwerben, die finanziell belastet ist – er will einen „sauberen“ Grundbucheintrag.

Was kostet Löschungsbewilligung beim Notar?

Für die Löschung der Grundschuld dürfen der Notar und das Grundbuchamt jeweils eine Gebühr von 0,2% der Grundschuld verlangen. Bei einer Grundschuld von 500.000€ würden sich die Kosten für das Löschen der Grundschuld also beispielsweise auf 2.000€ belaufen (je 1000€ für Notar und Grundbuchamt).

Wann wird eine Löschungsbewilligung erteilt?

Wenn in Ihrem Grundbuch eine Grundschuld oder Hypothek eingetragen ist, die als Kreditsicherheit nicht mehr benötigt wird, können Sie sie löschen lassen. Zur Löschung einer Grundschuld brauchen Sie eine Löschungsbewilligung des Gläubigers und, falls ein Grundschuldbrief erteilt wurde, auch den Grundschuldbrief.

Wer trägt die Kosten einer Löschungsbewilligung?

Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld zu bewilligen. Das Kreditinstitut darf daher keine Gebühr für die Ausstellung der Löschungsbewilligung verlangen. Die Bank ist jedoch berechtigt, die Notarkosten für die Ausfertigung der Urkunde in Rechnung zu stellen.

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