FAQ

Was mache ich wenn mein Hausarzt Urlaub hat?

Was mache ich wenn mein Hausarzt Urlaub hat?

Falls der eigene Arzt im Urlaub ist, wendet man sich an seine Vertretung, die jeder Kassenarzt für diese Zeit organisieren muss. Namen und Adresse des anderen Arztes findet man zum Beispiel über eine Ansage auf dessen Anrufbeantworter oder einen Aushang an der Praxistür heraus.

Was muss ein Vertretungsarzt machen?

Der Vertreter darf nur Leistungen durchführen und abrechnen, für die der Vertragsarzt oder die Vertragsärztin, deren Vertretung er übernimmt, qualifiziert ist. Ist für eine Leistung eine besondere Genehmigung erforderlich, muss auch der Vertreter diese Qualifikation besitzen.

Wie lange werden Diagnosen beim Arzt gespeichert?

Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu heißt es in § 630f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen gelten.

Wie lange werden Daten bei der Krankenkasse gespeichert?

Sofern ein Bezug der Leistungsdaten zum Arzt und Versicherten nicht mehr hergestellt werden kann, können die Krankenkassen (nicht die Kassenärztlichen Vereinigungen oder andere) diese Daten unbegrenzt aufbewahren (§ 304 Absatz 1 Satz 4 SGB V).

Wie lange bleiben Patientendaten gespeichert?

Werden Patientendaten aus fachlicher bzw. medizinischer Sicht für einen längeren Zeitraum benötigt, so kann eine Aufbewahrung über zehn Jahre hinaus erfolgen. Der Grund für diese längere Auf-bewahrung ist zu dokumentieren.

Wie lange bleiben Befunde im Krankenhaus aufbewahrt?

Röntgenbilder und andere Bestandteile von Krankengeschichten, deren Beweiskraft nicht 30 Jahre hindurch anhält, sowie Krankengeschichten über ambulante Behandlungen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung hat derart zu erfolgen, dass eine missbräuchliche Kenntnisnahme des Inhaltes ausgeschlossen ist.

Wie lange werden Patientenakten im Krankenhaus aufbewahrt?

Für Patientenakten im Krankenhaus lautet die Empfehlung der Ärztekammer zum Beispiel, die Krankenunterlagen 30 Jahre aufzubewahren, Letzteres wohl auch im Hinblick auf den Ablauf der längsten Verjährungsfrist im Schadensersatzrecht nach 30 Jahren (§ 852 Abs. 1, 2. Alt. BGB).

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