Was machen die ständigen Ausschüsse?
Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden. Um sich ein Bild bestimmter Sachverhalte zu machen, lassen sich die Ausschüsse von Regierung und Sachverständigen informieren. …
Welche Ausschüsse gibt es aktuell im Bundestag?
Ausschuss | Vorsitz | Die Linke |
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Ausschuss für Arbeit und Soziales | Matthias Bartke | 5 |
Auswärtiger Ausschuss | Norbert Röttgen | 4 |
Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen | Mechthild Heil | 2 |
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung | Ernst Dieter Rossmann | 4 |
Was ist mit Ausschuss gemeint?
Ausschuss steht für: Gremium, Expertengruppe zur Erfüllung einer Aufgabe. Ergebnis einer Fehlproduktion. …
Was ist ein Ausschuss in der Politik?
Unter einem Bundestagsausschuss versteht man eine Gruppe von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu einem bestimmten Thema. Die Ausschüsse sind nicht mit den Arbeitsgruppen zu verwechseln, diese bezeichnen die Experten innerhalb einer Fraktion und vertreten sie auch im Ausschuss.
Was ist ein Ausschuss im Verein?
Der Vereinsausschuß ist ein- zuberufen, wenn dies mindestens zwei seiner Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangen. Er ist bei Anwesenheit von mindestens drei seiner Mitglieder beschlußfähig.
Was sind die ständigen Ausschüsse?
In der Geschäftsordnung des Bundestages werden die ständigen Ausschüsse als „vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages“ bezeichnet. Bereits diese kurze Definition lässt die enorme Bedeutung der Ausschüsse für die parlamentarische Arbeit erahnen.
Was macht ein Ausschuss?
Ein Ausschuss besteht aus mehreren Abgeordneten von allen Fraktionen, die intensiv an bestimmten Themen arbeiten und etwa Beschlüsse zu Gesetzentwürfen vorbereiten. Die Fachpolitiker besprechen im Ausschuss Einzelheiten, klären Fakten und hören externe Experten an. Manchmal ändern die Ausschüsse die Gesetzentwürfe ab.
Welche Ausschüsse gibt es zurzeit?
Das Grundgesetz schreibt einen Auswärtigen Ausschuss, einen EU-Ausschuss, einen Verteidigungs- und einen Petitionsausschuss vor. Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt.