Was machen Gesellschafter?
Checkliste: Aufgaben der GmbH-Gesellschafter Festlegung der Unternehmenspolitik. Professioneller dem Unternehmenszweck entsprechender Gesellschaftsvertrag. Aufbringung des Stammkapitals und Verantwortung für dessen Erhalt. Berufung, Anleitung, Überwachung und Unterstützung der Geschäftsführung.
Wer kann Gesellschafter sein?
Ein Gesellschafter kann sowohl eine juristische Person als auch eine natürliche Person sein. In welchem Umfang ein Gesellschafter an einer bestimmten Gesellschaft beteiligt ist, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Die bekanntesten Rechtsformen in Deutschland sind: OHG, KG, GmbH und AG.
Welche Arten von Gesellschafter gibt es?
Neben den Einzelunternehmen steht eine Reihe von Gesellschaftsformen für die Führung eines Unternehmens zur Verfügung
- Was ist eine Gesellschaft?
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Offene Gesellschaft (OG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
Ist Gesellschafter eine Tätigkeit?
Gesellschafter sind grundsätzlich selbstständig tätig. Liegt jedoch (zusätzlich) eine charakteristische Arbeitnehmer-Abhängigkeit vor – beispielsweise weil der Gesellschafter einen bestimmten operativen Aufgabenbereich innerhalb des Unternehmens übernimmt – kann er auch als Angestellter betrachtet und behandelt werden.
Was entscheiden Gesellschafter?
Oberstes Organ sind die Gesellschafter. Sie bestimmen im Rahmen des Gesellschaftszwecks die Politik des Unternehmens. Ihre Beschlussfassung findet in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren statt. Dabei wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorsehen.
Wer kann Gesellschafter einer GmbH sein werden?
Natürliche Personen können grundsätzlich unbeschränkt Gesellschafter werden, sofern sie rechtsfähig sind – dies gilt auch für Ausländer. Der Einzelkaufmann kann auch den Anteil an der GmbH mittels seiner Firma halten (§ 17 HGB). Juristische Personen können ebenso Gesellschafter einer GmbH sein.
Sind Gesellschafter auch Inhaber?
Gesellschafter im Sinne des § 16 Abs. 3 GmbHG ist der Inhaber eines Geschäftsanteils (Anteilseigner), auf den nach § 14 Satz 1 GmbHG eine Einlage zu leisten ist.