Was machen integrationsämter?
Beratung und Unterstützung An das Integrationsamt können sich schwerbehinderte berufstätige Menschen sowie ihre Arbeitgeber wenden. Sie werden beraten und mit vielfältigen Angeboten unterstützt. Ziel ist es, die Berufstätigkeit schwerbehinderter Menschen zu erleichtern und zu sichern.
Wann hilft das Integrationsamt?
Integrationsfachdienste. Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beraten und unterstützen. Daneben helfen sie, Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu lösen, um den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten …
Wie finanziert sich das Integrationsamt?
Die Integrationsämter sind die Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste und finanzieren diese aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Rehabilitationsträger und die Träger der Arbeitsvermittlung erbringen für ihre Aufträge Vergütungen aus ihren Haushaltsmitteln.
Wann muss das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen?
So „erteilt“ das Integrationsamt die beantragte Zustimmung bei Kündigungen in Betrieben, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Gehalt oder Lohn gezahlt wird, mindestens drei Monate liegen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 SGB IX).
Welche Leistungen für Behinderte?
Leistungsgruppen (§ 5 SGB IX): Die Leistungen zur Teilhabe werden erbracht als: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42-48 SGB IX): zum Beispiel Krankenbehandlung und Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung, Förderung der Selbsthilfe, Früherkennung und Frühförderung sowie Hilfsmittel.
Wie hieß das Integrationsamt früher?
2. Aufgaben. Integrationsämter (früher Hauptfürsorgestellen) haben folgende Aufgaben: Förderung und Sicherung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.