Was macht das Amtsgericht?
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG). Unabhängig vom Streitwert ist es unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum und Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen zuständig.
Was macht man im Landgericht?
Das Landgericht ist im Wesentlichen gemäß §§ 23, 71 GVG sachlich zuständig für bürgerliche Streitigkeiten (Zivilsachen), sofern der Gegenstand des geltend gemachten Anspruchs (Streitwert) an Geld oder Geldwert die Summe von 5.000,00 Euro übersteigt.
Wann geht eine Klage zum Landgericht?
Für Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (beispielsweise im Kauf- oder Erbrecht), ist bei einem Streitwert bis EUR 5.000 grundsätzlich das Amtsgericht, bei Streitwerten über EUR 5.000 das Landgericht zuständig.
Wann geht man zu welchem Gericht?
Amtsgerichte sind grundsätzlich dann zuständig, wenn der Streitwert bis 5.000 Euro geht. Landgerichte sind zuständig ab einem Streitwert von 5.000 Euro plus einem Cent.
Welches Gericht ist bei Raub zuständig?
Zu diesen – in den Ziffern des Absatzes 1a von § 32 StPO taxativ aufgezählten – Delikten, die in die Zuständigkeit der „großen“ Schöffengerichte fallen, zählen etwa Totschlag, Schwerer Raub, Brandstiftung und Vergewaltigung.
Wer trägt die Kosten im Zivilverfahren?
Zivilprozess. Die Kostengrundentscheidung im deutschen Zivilprozess ist geregelt in den § 91 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO). Grundsätzlich trägt die Kosten derjenige, der in der Hauptsache (also hinsichtlich des eigentlichen Streitgegenstandes) unterliegt, sogenanntes „formales Erfolgsprinzip“.
Wer trägt die Kosten im Berufungsverfahren?
Grundsätzlich gilt, dass der jeweils unterlegene Beteiligte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Hat die Klage oder Berufung Erfolg, bekommt man in Höhe der zunächst gezahlten Gebühren einen Erstattungsanspruch.
Wie teuer ist ein Berufungsverfahren?
Der Rechtsanwalt, der die Berufung einreicht, verdient mit der Berufungsschrift eine 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG. Insoweit reicht die bloße Einreichung der Berufung, ein Rechtsmittelantrag selbst ist nicht notwendig.
Wer trägt die Kosten der 2 Instanz?
U muss die Kosten für den eigenen Anwalt (außergerichtlich, I. und II. Instanz) und für den Gegner-Anwalt (II. Instanz) tragen, sowie Gerichtskosten, Reisekosten der 2 Rechtsanwälte zum Landesarbeitsgericht, Auslagen für Zeugen und Sachverständige.
Was bedeutet Berufung vor Gericht?
Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Sie steht in der Regel zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und einer möglichen Revision, kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen je nach Prozessordnung übersprungen werden.