Was macht das Jugendschöffengericht?
Das Jugendschöffengericht ist gemäß § 40 JGG für alle Verfahren gegen Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) zuständig, für die nicht der Jugendrichter oder die Jugendkammer beim Landgericht zuständig ist.
Welche Formen des jugendgerichts gibt es?
Jugendgerichte. Das Jugendgericht ist das mit den Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden befasste Strafgericht (§ 33 JGG). Jugendgerichte sind der Strafrichter als Jugendrichter, das Jugendschöffengericht und die Jugendkammer.
Was bedeutet Jugendschutzsachen?
Jugendschutzsachen sind Strafverfahren, die Straftaten Erwachsener an Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben. Ebenso zählen dazu Verstöße gegen Vorschriften, die den Jugendschutz und die Jugenderziehung betreffen.
Was bedeutet straferwartung?
Ein Schöffengericht am Amtsgericht ist zuständig, wenn nicht ein Strafrichter zuständig ist (§ 28 GVG). Das heißt bei einer Straferwartung bis 4 Jahre Freiheitsstrafe, die hinsichtlich der Rechtsfolgen auch nicht überschritten werden darf. nach § 38 StGB bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe oder lebenslang).
Wo ist das jugendschöffengericht?
Das Jugendschöffengericht ist ein beim Amtsgericht ansässiger Spruchkörper, bestehend aus einem hauptamtlichen Richter als Vorsitzenden und zwei Jugendschöffen, der über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender entscheidet. Regelungen zu den Jugendgerichten finden sich in den §§ 33 ff. JGG [Jugendgerichtsgesetz].
Welche Strafen kann das Jugendgericht verhängen?
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht drei Arten von Strafen vor: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.
Wie ist das Jugendgericht aufgebaut?
Die Jugendgerichte sind wie folgt aufgebaut: Bei den Amtsgerichten bestehen Abteilungen, die mit einem Berufsrichter (Richter) besetzt sind. Bei den Landgerichten bestehen Kammern, die mit drei Berufsrichtern besetzt sind. Diese verhandeln und entscheiden zusammen mit zwei Schöffen (Jugendkammer).
Was versteht man unter jugendgerichtshilfe?
Die Jugendgerichtshilfe hat 2 Aufgaben- schwerpunkte: Die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Beratung, Begleitung und Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Einbringen von sozialen und pädagogischen Gesichtspunkten in das Verfahren.