Was macht der Betriebsrat fur die Mitarbeiter?

Was macht der Betriebsrat für die Mitarbeiter?

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat zu erfüllen?

Im Einzelnen hat der Betriebsrat folgende Aufgaben zu erfüllen: Er muss darüber wachen, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, und Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Arbeitnehmer durchgeführt werden. Er beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.

Wie beschwere ich mich beim Betriebsrat?

Beschwerderecht der Arbeitnehmer Eine besondere Form ist für eine solche Beschwerde nicht vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann einen Brief oder eine E-Mail an den Betriebsrat schreiben, er kann sich aber auch einfach mündlich an ein bestimmtes Betriebsratsmitglied wenden.

Wie kann der Arbeitgeber die Beschwerde bestimmen?

Der Arbeitgeber kann die Zuständigkeit für die Behandlung von Beschwerden bestimmen, ohne den Betriebsrat beteiligen zu müssen. Aber der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens geht. Eine bestimmte Form ist für die Beschwerde nicht vorgesehen.

Wer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren?

(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

Wie kann der Arbeitnehmer seine Beschwerden beheben?

Dem Arbeitnehmer dürfen gem. § 84 Abs. 3 BetrVG wegen der Erhebung der Beschwerde keine Nachteile entstehen. Behandlung der Beschwerden durch den Betriebsrat: Der Arbeitnehmer kann sich mit seiner Beschwerde auch direkt an den Betriebsrat wenden, § 85 BetrVG.

Wie hat der Arbeitgeber die Beschwerde nachzugehen?

Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat.

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