Was macht der Hausarzt bei der Vorsorgeuntersuchung?
Alle drei Jahre ist jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, zum Check-up 35 beim Hausarzt eingeladen. Zum Screening gehören ein ausführliches Anamnesegespräch, die Blutdruckmessung sowie je ein Urin- und Bluttest.
Welche Untersuchungen gehören zur klinischen Untersuchung?
Klinische Untersuchungen
- Sonographie.
- Röntgen (bei uns strahlungsreduziert digital)
- Blutuntersuchungen, Labor.
- Knochendichtemessungen (DXA)
- Computertomographie (CT)
- Kernspintomographie (NMR)
- weiterführende speziellere Untersuchungsmethoden.
Wie oft Check up beim Hausarzt?
Versicherte ab 35 Jahre haben zukünftig alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Wenn Sie eine akute Erkrankung haben, übernimmt die Kassen weiterhin alle notwendigen Untersuchungen – egal in welchem Alter. Das gilt auch dann, wenn ein Arzt Risikofaktoren feststellt.
Ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich?
Schließlich sollte festgestellt werden, ob eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich ist. Der Arzt hält Folgendes fest: den Untersuchungsbefund, diejenigen Arbeiten, die die Gesundheit gefährden, die Maßnahmen, die ergriffen werden sollten und eine etwaige außerordentliche Nachuntersuchung.
Was bedürfen arbeitsmedizinischen Untersuchungen?
Überdies bedürfen arbeitsmedizinische Untersuchungen einer Durchführung, wenn die psychischen und physischen Fähigkeiten zur Ausübung einer Tätigkeit überprüft werden müssen. Dies ist bei Eignungsuntersuchungen der Fall, da dort die arbeitsmedizinische Tauglichkeit des zu Untersuchenden im Fokus steht.
Wie lange muss die Erstuntersuchung stattgefunden haben?
Generell gilt also für die medizinischen Untersuchungen: Die ärztliche Erstuntersuchung muss bei Beginn der Ausbildung stattgefunden haben und darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen.
Ist eine körperliche oder klinische Untersuchung erforderlich?
Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung eine körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese dem Mitarbeiter an. Untersuchungen, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, dürfen allerdings nicht gegen den Willen des Mitarbeiter durchgeführt werden.