Was macht der Medizinische Dienst der Rentenversicherung?
Sie ermöglichen die transparente und überprüfbare Beurteilung der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe sowie auf Renten wegen Erwerbsminderung.
Haben Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Der Pflichtbeitrag – Grundstein für Ihre Rente Sie sind versicherungspflichtig beschäftigt, wenn Ihr monatliches Arbeitsentgelt dauerhaft über 450 Euro liegt. Dann zahlen Sie jeden Monat gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Renten versicherung ein. Der Beitrag beträgt zurzeit 18,6 Pro zent.
Was macht ein Gutachter der Rentenversicherung?
Die einzige Aufgabe des Gutachters besteht darin, Ihre medizinische Leistungsfähigkeit im Sinne des Rentenrechts einzuschätzen. Nicht mehr und nicht weniger. Vieles, was später in seinem amtlichen Gutachten stehen wird, hat der Mediziner bereits aus den Befundberichten Ihrer Ärzte erfahren.
Was beträgt die Rente des Hinterbliebenen?
Die Rente beträgt dann 60 % der Rente des Verstorbenen wegen voller Erwerbsminderung. Ein Einkommen des Hinterbliebenen wird darauf teilweise angerechnet. Sind die Voraussetzungen für die große Rente nicht erfüllt, besteht Anspruch auf die kleine Witwerrente. Diese beträgt 25 % der Rente bei voller Erwerbsminderung des Verstorbenen.
Welche Beiträge müssen sie auf die gesetzliche Rente zahlen?
Auf die gesetzliche Rente müssen Sie Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner zahlen oder sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Der Beitragssatz beträgt in beiden Fällen 7,3 Prozent plus den gesamten Zusatzbeitrag (2018) beziehungsweise den halben Zusatzbeitrag (ab 2019).
Ist der Teil der Rente gepfändet?
Das bedeutet, dass nur ein Teil der Rente gepfändet wird. Den unpfändbaren Teil der Rente darf der Schuldner selbst einbehalten, um in der Lage zu sein, wichtige Lebenshaltungskosten zu decken. Die Pfändungsgrenze bei Rente ist also dieselbe, die auch bei der Pfändung des Arbeitseinkommens Anwendung findet.
Ist die Rentenzahlung nicht vererblich?
Rentenzahlungen sind nicht vererblich. Die Rentenkasse erfährt durch den elektronischen Sterbedatenabgleich, wenn eine Person verstorben ist. Als Ehepartner haben Sie Anspruch auf das Sterbevierteljahr sowie in Abhängigkeit von den Voraussetzungen, Anspruch auf die große oder kleine Witwenrente.