FAQ

Was macht der Vermieter mit der Kaution?

Was macht der Vermieter mit der Kaution?

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB), um den Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken auszuschließen. Mieter und Vermieter können jedoch auch eine andere Anlageform vereinbaren.

Was ist bei der Bezahlung der Kaution zu beachten?

Die Mietkaution muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.

Wer muss das mietkautionskonto eröffnen?

Mietkautionskonto als Mieter einrichten Der Mieter kann auch auf seinen Namen ein Mietkautionskonto eröffnen, auf das er den Kautionsbetrag einzahlt. Es wird dann an den Vermieter als Mietsicherheit verpfändet. Damit kann der Mieter nicht über das hinterlegte Geld verfügen.

Wer zahlt die Gebühren für ein mietkautionskonto?

Die Kosten für die Anlage der Mietkaution trägt ausschließlich der Vermieter. Eine vertragliche Vereinbarung, die vorsieht, dass der Mieter die Kosten für die Errichtung eines Kontos und die Bankgebühren zu tragen hat, ist unwirksam.

Welche Bank bietet mietkautionskonto?

Natürlich gibt es auch weitere Anbieter von Mietkautionskonten, wie zum Beispiel die Sparkasse, die Sparda Banken, die Deutsche Bank, die DKB, GLS Bank, PSD Bank oder die Volksbank.

Wem gehört die Mietkaution?

Wird der Mietvertrag von beiden Lebenspartern unterschrieben, werden sie Mitmieter und schulden im Außenverhältnis zum Vermieter beide die volle Miete wie auch die Kaution. Der Vermieter kann von beiden den vollen Betrag verlangen.

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Es ist per Gesetz geregelt, wie hoch die Mietkaution sein darf: maximal drei Nettokaltmieten. Die Höhe der Mietkaution muss im Mietvertrag aufgeführt sein. Kleines Rechenbeispiel: Beträgt die Kaltmiete 620 Euro und die Warmmiete 710, darf die Mietkaution nicht höher sein als maximal 1860 Euro.

Für was kann die Mietkaution verwendet werden?

Denn die Kaution dient in erster Linie dazu, dem Vermieter Sicherheit zu geben, damit am Ende des Mietverhältnisses nicht eine Forderung offen steht, die der Mieter nicht mehr begleicht. Andererseits darf sich der Vermieter nicht beliebig aus der Kaution bedienen.

Kann der Vermieter die Kaution einbehalten trotz Nachmieter?

Ob er einen Nachmieter akzeptiert, bestimmt der Vermieter immer noch selbst. Die Kaution kann er bis zu 6 Monate einbehalten, bis die Nebenkosten abgerechnet sind. Der Vermieter kann die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, einen Teil davon auch bis zur Jahresabrechnung.

Kann ich die Kaution mit der Miete verrechnen?

Die Höhe der Mietkaution ist im Mietvertrag fest vereinbart und dient dem Vermieter gemäß § 551 BGB als Sicherheit. Falls Zahlungsausfälle entstehen oder der Mieter Schäden am Wohneigentum verursacht, darf der Vermieter die Kosten mit der Mietsicherheit des Mieters verrechnen.

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