Was macht der Winterdienst?
Der Begriff Winterdienst umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Sicherstellen von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufes im Winter. Insbesondere im Straßen- und Eisenbahnwesen werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Eis und Schnee ergriffen.
Wann werden Hauptstraßen geräumt?
Sie werden teilweise rund um die Uhr, von Anfang November bis optional Mitte April, geräumt und gestreut. Autobahnen, Gehwege und Fußgängerzonen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der EBE.
Bei welchen Temperaturen streuen?
In der Regel wirkt Natriumchlorid bis -10° Grad Celsius gut. Bei Temperaturen zwischen -10° Grad Celsius und -20° Grad Celsius besitzt Calciumchlorid und Magnesiumchlorid eine noch bessere Wirksamkeit. Auftausalz oder Streusalz kann auch als sogenanntes Feuchtsalz oder Salzsole zum Einsatz kommen.
Warum streut der Winterdienst nicht?
Einzusetzendes Streumittel In den meisten Städten ist das Streuen von Salz verboten, da es die Umwelt stark belastet. Nicht nur schädigt es Bäume und Sträucher, sondern auch die Pfoten von Tieren können in Mitleidenschaft gezogen werden.
Wann werden Nebenstraßen geräumt?
Fällt der erste Schnee des Jahres, ist der Winterdienst der Städte und Gemeinden im Dauereinsatz. Zunächst gilt es dann, die Hauptstraßen zu räumen. Erst wenn die Räum- und Streudienste die Hauptverkehrswege von Schnee und Eis befreit oder Streugut verteilt haben, werden Nebenstraßen im Winter geräumt.
Wann am besten streuen?
Werktags müssen die Gehwege in der Regel um 7 Uhr morgens geräumt sein. Am Abend greift die Räumpflicht oft bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollten die Gehwege von 8 oder 9 bis 20 Uhr schneefrei sein. Dazwischen muss, wenn nötig, mehrfach am Tag geräumt werden.
Warum werden die Strassen nicht gestreut?
Beim Streuen setzt Straßen. NRW angefeuchtetes Streusalz ein. Splitt und andere abstumpfende Mittel, etwa Sand, kommen auf den Straßen des überörtlichen Verkehrs wegen der fehlenden Tauleistung, nicht zum Einsatz.
Wann streut der Winterdienst?
Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde endet mit dem allgemeinen Tagesverkehr (ca. 20:00 bis 22:00 Uhr). Nachts muss nur bei entsprechendem Verkehrsaufkommen, an Sonn- und Feiertagen unter Umständen erst ab 9:00 Uhr geräumt und gestreut werden.