Was macht die Beistandschaft vom Jugendamt?
Durch die Beistandschaft wird das Jugendamt zu einem gesetzlichen Vertreter des Kindes und kann in dessen Namen bei Bedarf gerichtlich Unterhaltssprüche geltend machen oder ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor dem Familiengericht führen.
Was passiert bei einer Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein freiwilliges Hilfsangebot für allein sorgeberechtigte (oder tatsächlich allein sorgende) Elternteile. Die Beistandschaft umfasst zwei mögliche Aufgabenkreise: die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Wann Beistandschaft beantragen?
Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Staatsangehörigkeit des Kindes ist unerheblich.
Wann macht eine Beistandschaft Sinn?
Neben Unterhaltsstreitigkeiten hilft eine Beistandschaft auch bei der Feststellung der Vaterschaft, wenn ein Mann sein Kind nicht anerkennt. Wird ein Kind 18, endet die Beistandschaft automatisch.
Wer zahlt die Beistandschaft?
Die Kosten für die Führung einer Beistandschaft gehen grundsätzlich zu Lasten der betreuten Person (Art. 404 ZGB).
Wann muss eine Beistandschaft errichtet werden?
Art. Eine Vertretungsbeistandschaft wird errichtet, wenn die hilfsbedürftige Person bestimmte Angelegenheiten nicht erledigen kann und deshalb vertreten werden muss. Die Erwachsenenschutzbehörde kann die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person entsprechend einschränken.
Kann eine Vaterschaftsfeststellung belegt werden?
Lässt sich der Vater eines Kindes nicht mit Sicherheit bestimmen, kann die Vaterschaft im Zuge einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsklage belegt werden (§ 1600d BGB). Eine solche Klage kann angestrebt werden, wenn ein Mann sich weigert, eine Vaterschaft anzuerkennen bzw. die Mutter einer Anerkennung der Vaterschaft nicht zustimmt.
Wie kann die Vaterschaft anerkannt werden?
Die Vaterschaft kann jederzeit anerkannt werden, solange diese Voraussetzungen erfüllt sind: – es besteht keine andere Vaterschaft für das Kind – Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht an Bedingungen geknüpft – Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht zeitlich begrenzt sein
Ist die Anerkennung einer Vaterschaft gebührenfrei?
Die Anerkennung einer Vaterschaft ist vor der Geburt gebührenfrei. Erfolgt die Anerkennung jedoch erst nach der Geburt, muss die Geburtsurkunde des Kindes nachträglich beim Standesamt geändert werden, da zunächst nur der Name der Mutter eingetragen wird. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 30€ fällig.
Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam?
Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam, kann diese nicht einmal mit Zustimmung der Mutter widerrufen werden. In diesem Fall ist einzig ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft nötig. Hierfür müssen Beweise vorgelegt werden, dass das Kind nicht vom betroffenen Vater stammt.